Staatsrechtliche Beschwerde
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Als Thema- BGE 79 I 24509.10.1953A.rt. 34 OG. Bei Berechnung einer Frist, die nach den Gerichtsferien zu laufen beginnt, ist der 16. August nicht mitzuzählen.
- BGE 79 I 32730.09.1953Die Schweizerische Verrechnungsstelle ist befugt, Betreibung einzuleiten zur Eintreibung der Beträge, die auf Grund der Clearing- und Verrechnungsabkommen an die Schweizerische Nationalbank einzubezahlen sind. Auf Grund dieser Befugnis ist die Schweizerische Verrechnungsstelle a
- BGE 79 I 11710.07.1953Bewilligung zur Ausübung des Arztberufes, Art. 31 BV. Inwieweit können die Kantone die Bewilligung ausser vom Fähigkeitsausweis auch von persönlichen Voraussetzungen abhängig machen? (Erw. 1, 2). Darf die Bewilligung verweigert werden — wegen der Verurteilung für ein mehr als 1
- BGE 79 II 24403.07.1953Kindesannahme. Der letztinstanzliche kantonale Entscheid betr. Gültigkeit der Zustimmung der vormundschaftlichen Aufsichtsbehörde nach Art. 265 Abs. 2 ZBG unterliegt der Nichtigkeitsbeschwerde gemäss Art. 68 OG (Erw. 1).... Zustimmung der Eltern öder der Aufsichtsbehörde nach A
- BGE 79 I 15520.05.1953Staatsrechtliche Beschwerde: Legitimation der Gewerbegenossen zu Beschwerden gegen Bewilligungen zur Eröffnung oder Verlegung von Alkoholwirtschaften (Praxisänderung).
- BGE 79 I 4418.03.1953Art. 87 OG. 1. Entscheide über Begehren um provisorische Rechtsöffnung sind Zwischenentscheide (Anderung der Rechtsprechung). 2. Die Erteilung der provisorischen Rechtsöffnung hat für den betroffenen Schuldner keinen nicht wiedergutzumachenden Nachteil zur Folge.
- BGE 79 III 3919.01.1953Arrestnahme. Gerichtsstandsvertrag Schweiz [Frankreich vom 15.Juni 1896, Zusatzakte vom 4. Oktober 1935, Verordnung des BG vom 29. Juni 1936. Hat ein französischer Gläubiger in der Schweiz Vermögen eines in Frankreich wohnenden Franzosen arrestieren lassen, so untersteht er den
- BGE 78 I 28910.12.1952Rechtsgeschäft unter Ehegatten, Zustimmung der Vormundschaftsbehörde. Verweigerung der Zustimmung zu einem für den Ehemann (und dessen Kinder aus einer früheren Ehe) nachteiligen Rechtsgeschäft. Willkür?
- BGE 78 I 48119.11.1952Konkordat betreffend die Gewährung gegenseitiger Rechtshilfe zur Vollstreckung öffentlich. rechtlicher Ansprüche. 1. Zulässigkeit der staatsrechtlichen Beschwerde wegen Verletzung dieses Konkordates (Art. 84 Abs. 1 lit. b und Art. 86 Abs. 30G). 2. Art. 1 Abs. 2 Ziff. 1 des Konk
- BGE 78 I 40905.11.1952Art. 4, 31, 33 BV und Art. 2 Ueb.-Best. Verfassungsmiissigkeit des Tessiner Art. 4, 31, 33 Cst. et 2 disp. transit. Constitutionnalité de l'association des [[PAGE:BGE 78 I 409 S. 410]] causa Gomelschi OF. del Cantone Ticino. z. BV. Aerzteverbandes. Ost. medecins tessinois.
- BGE 78 II 40123.10.1952Ehescheidung. Einrede der abgeurteilten Sache. Divorce. Exception de chose jugée. Divorzio. Eccezione di res judicata. Die erste Scheidungsklage der Ehefrau wurde vom Bezirksgericht Zürich am 28. April 1948 abgewiesen. Als die Ehefrau 1950/51 im Kanton St. Gallen neuerdings au
- BGE 78 I 21508.10.1952Stra/prozessuale Beschlagnahme. Verhältnis zum Bundesrecht. Die im kantonalen Strafprozessrécht vorgesehene Beschlagnahme von Vermögen des Angeschuldigten zur Deckung von Prozesskosten und Busse ist auch insoweit nicht bundesrechtswidrig, als sie bereits gepfändetes oder zu eine
- BGE 78 I 31824.09.19521. Staatsrechtliche Beschwerde: Berechnung der Beschwerdefrist wenn der angefochtene Entscheid dem Inhaber eines Postfaches mit eingeschriebener Sendung zugestellt worden ist. 2. Doppelbesteuerung: Ausscheidung der Besteuerungsrechte im System der Reineinkommenssteuer bei einer
- BGE 78 IV 14523.09.1952Art. 23 Abs. 1 StGB. Wer mit einer unzulänglichen Menge Gift jemanden zu töten versucht, begeht die Tat nicht mit einem Mittel, mit dem sie «überhaupt nicht ausgeführt werden könnte».
- BGE 78 I 27319.09.1952Grundbuch. Verwaltungsgerichtsbeschwerde. Beschwerde bei der kantonalen Aufsichtsbehörde gegen die Verweigerung der Beurkundung eines Kaufvertrags durch den nach kantonalem Recht hiefür zuständigen Grundbuchverwalter (Art. 103 Abs. 1 GBV). Kann ein Entscheid der kantonalen Aufs
- BGE 78 I 20317.09.1952Revision von kantonalen Steuerentscheiden. Art. 4 BV. Wenn das kantonale Recht die Revision von Steuerveranlagungen zeitlich beschränkt, darf die Revision nach Ablauf der Frist selbst dann verweigert werden, wenn damit die Berichtigung eines von der Veranlagungsbehörde begangene
- BGE 78 I 24815.09.1952Art. 86 Abs. 2 OG. «Rechtsmittel» im Sinne dieser Vorschrift ist jeder Rechtsbehelf, mit dem die Beseitigung des mit der staatsrechtlichen Beschwerde angefochtenen Rechtsnachteils erreicht werden kann.
- BGE 78 I 19625.06.1952Revision von kantonalen Steuerentscheiden. Art. 4 BV. Unter welchen Voraussetzungen dürfen die Steuerbehörden auf rechtskräftige Veranlagungsentscheide zurückkommen? [[PAGE:BGE 78 I 196 S. 197]] Revision de décisions cantonales en matière d'impots. Art. 4 Ost.
- BGE 78 I 12404.06.1952Staatsrechtliche Beschwerde: Beginn der Beschwerdefrist bei Zustellung der angefochtenen Verfügung durch die Post (Erw. 1). Haager Obereinkunjt betr. Zivilprozessrecht vom 17. Juli 1905: Überprüfungsbefugnis des Richters in Bezug auf die Frage, ob die Übereinkunft im Verhältnis
- BGE 78 I 9714.05.19521. Der Entscheid der kantonalen Regierung, durch den ein Fahrzeugauswei8 verweigert wird (Art. 15 MFG), kann mit staatsrechtlicher Beschwerde angefochten werden. 2. Die allgemeine Zulassung eines Motorwagens zum Verkehr darf ohne Willkür verweigert werden, wenn der Durchmesser d
- BGE 78 I 10430.04.19521. Staatsrechtliche Beschwerde: Legitimation zur Beschwerde gegen einen einer einfachen Gesellschaft gegenüber ergangenen Entscheid. 2. Kantonales Verwaltung8Verfahren: Eine Rekursinstanz mit freier Überprüfungsbefugnis darf den Entscheid der ersten Instanz auch aus einem von di
- BGE 78 I 530.04.1952Genossenschafts-Bund gegen Zürich, Staat und Oberrekurskommission. Kantonale Billetsteuer, Willkür. Kantonale Vorschrift, wonach die Billetsteuer für belehrende Veranstaltungen, nicht aber für Schulen zu entrichten ist. Begriff der Schule.
- BGE 78 II 11408.04.19521. Vertretung vor Bundesgericht in Zivilsachen (Art. 29 OG~ •. 2. Wahl des Beirats; Anfechtung wegen Interessenkollision (Art. 384 Ziff. 3 ZGB). Legitimation der heimatlichen Vormundschaftsbehörde zur Beschwerde und zum Rekurs an die zweite kantonale Aufsichtsinstanz (Art. 378 A
- BGE 78 I 10802.04.1952Art. 61 BV. Rechtsöffnungsbegehren für ein in einem andern Kanton ergangenes Schiedsgerichtsurteil. Für ein Schiedsgerichtsurteil kann die Rechtsöffnung ausserhalb des Kantons, in dem es ergangen ist, nur verlangt werden, wenn dieser Kanton ihm Rechtskraft und Vollstreckbarkeit
- BGE 78 I 5527.02.1952Staatsrechtliche Beschwerde. Der Entscheid, durch den die letzte kantonale Instanz die provisorische ode:- definitive Re.ch~s öffnung bewilligt oder verweigert, stellt einen Endentscheid im Sinne von Art. 87 OG dar.
- BGE 77 I 27419.12.1951[[PAGE:BGE 77 I 274 S. 275]] Art. 4 BV. Der in der Tessiner Steuergesetzgebung vorgesehene Steuerzins von 12 % bei verspäteter Zahlung der Kantons- und Gemeindesteuern ist unzulässig, da er allgemein und ohne Rücksicht auf die Ursache der Verspätung vorgeschrieben ist.
- BGE 77 I 21131.10.1951Eigentumsgarantie. Planung. Schaffung von Grünzonen, insbesondere zum Zwecke städtebaulicher Gliederung (Trenngürtel). Erfordernis der gesetzlichen Grundlage.
- BGE 77 I 23525.10.1951Verweigerung der Ehe.verkündung wegen Eheunfähigkeit (Art. 107 und 97 Abs. 1 ZGB). Voraussetzungen. Bedeutung des Urteils, durch das eine frühere Ehe eines Verlobten wegen Urteilsunfähigkeit (Art. 120 Ziff. 2 ZGB) als nichtig erklärt wurde, und der diesem Urteil zugrunde liegende
- BGE 77 I 22511.10.1951Art. 87 OG. Staatsrechtliche Beschwerden wegen Art. 4 BV. Zwischenentscheide über nach kantonalem Zivilprozessrecht Zu entscheidende Verfahrensfragen haben für den Betroffenen im allgemeinen nur dann einen nicht wiedergutzumachenden Nachteil zur Folge, wenn das Urteil in der Sac
- BGE 77 I 18303.10.1951Wann verletzt die Rückwirkung eines Steuergesetzes den Grundsatz der Rechtsgleichheit?
- BGE 77 I 14805.09.1951Art. 84 Abs. 0 O. Begriff des Erlasses. Zulässigkeit der Beschwerde gegen ein der Genehmigung durch eine kantonale Behörde unterliegendes Gemeindereglement?
- BGE 77 I 9711.07.1951Bäuerliches Erbrecht: Die Auffassung, dass die Anwendung des revidierten bäuerlichen Erbrechts die Unterstellung unter das BG über die Entschuldung landwirtschaftlicher Heimwesen vom 12. Dezember 1940 voraussetze und dass der die Zuweisung nach jenem Rechte beanspruchende Erbe zu
- BGE 77 I 12629.06.1951Bürgerrecht in Kanton und Gemeinde. 1. Bürgerrechtliche Stellung der Ehefrau, die bei ihrer Verehelichung mit einem Staatenlosen ihr angestammtes Kantons- und Gemeindebürgerrecht beibehalten hat, wenn der Ehemann später anderswo ein Gemeinde- und Kantonsbürgerrecht erwirbt und Fr
- BGE 77 I 10327.06.1951Das Verbot des Verkehrs mit Motorfahrzeugen auf einer Strasse im Hinblick auf den baulichen Stand der Strasse und den Schutz des Spaziergängerverkehrs ist nicht willkürlich.
- BGE 77 I 16415.06.1951Streitigkeit zwischen dem Beliehenen und der Verleihungsbehörde über die aus dem Verleihungsverhältnis entspringenden Rechte und Pflichten (Art. 71 Abs. a WRG). Vorfrage, ob em Verleihungsverhältnis zu Recht bestehe. Zuständigkeit des urnerischen Obergerichtes; Kollision der bei
- BGE 77 I 13623.05.1951Wann und inwieweit ist der Pensio~pruch des kantonalen Beamten ein wohlerworbenes, gegen Änderungen durch die spätere Gesetzgebung geschütztes Recht? Wenn ein kantonaler Erlass die Herabsetzung laufender Renten nur nach vorheriger Anderung des Erlasses zulässt, verstösst die rüc
- BGE 77 I 4225.04.1951Staatsrechtliche Beschwerde: Zulässigkeit der Beschwerde gegen Kostensicherungsauflagen. Haager tJbereinkunjt betr. Zivilprozessrecht vom 1'1. Juli 1905: Art. 17 befreit nicht nur die Angehörigen der Vertragsstaaten, sondern auch die Vertragsstaaten selber von der Kautionspflich
- BGE 77 I 414.03.1951Staatsrechtliche Beschwerde wegen Verletzung von Art. 4 BV. Neue, im kantonalen Verfahren nicht geltend gemachte (tatsächliche [[PAGE:BGE 77 I 4 S. 5]] oder rechtliche) Vorbringen sind vor Bundesgericht ausgeschlossen. Ausnahmen von diesem Grundsatz. Gründe für die Hemmung und U
- BGE 77 I 6507.03.1951Art. 84 Abs. 1 d d'und 125 Abs. 2 OG. Begriff der «Vorschriften über die Abgrenzung der sachlichen Zuständigkeit». [[PAGE:BGE 77 I 65 S. 66]] Ist die Anwendbarkeit der Verfügung I des eidg. Volkswirtschaftsdepartements vom 2. September 1939 über die Kosten der Lebenshaltung usw.
- BGE 77 I 6822.02.1951Staatsrechtliche Beschwerde. Fristbeginn nach Art. 89 1 und 2 OG. Die letztere Bestimmung will (abweichend von der frühern Ordnung nach Art. 178 Ziff. 3 aOG) auch eine durch Bundesrecht vorgeschriebene Zustellung der Erwägungen berücksichtigen. Auslegung dieses Artikels.
- BGE 77 I 1214.02.1951V oUst-reckung von Verwaltungsentscheiden: 1. Entscheide der eidg. Steuerverwaltung über eidg. Couponabgaben unterliegen der Verwaltungsgerichtsbeschwerde. 2. Die Beschwerde steht auch dem Coupongläubiger zu, der vom Entscheide als Regresspflichtiger betroffen wird. 3. Rechtsk
- BGE 77 I 3424.01.1951Doppelbesteuerung: 1. Die Einlagerung von Waren bei Dritten begründet für den Einlagerer jedenfalls dann keine Betriebsstätte, sekundäres Steuerdomizil am Lagerort, wenn die Besorgung des Lagers Sache des Dritten ist. 2. Steuerliche Behandlung von Pflichtlagern, die in Anlagen
- BGE 76 IV 28822.12.19501. Art. 113 Abs. 3 BV. Erlasse des Bundesrates, die sich auf eine gesetzliche Delegation stützen, binden das Bundesgericht (Erw. 1). [[PAGE:BGE 76 IV 288 S. 289]] 2. Art. 54 Abs. 1 LM G. Wann überschreitet der Bundesrat die in dieser Bestimmung enthaltene Ermächtigung? (Erw. 2).
- BGE 76 I 27309.12.1950Konkurseröffnung, Berufung (Art. 174 SchKG). 1. Willkürliche Verweigerung der aufschiebenden Wirkung? 2. Es ist willkürlich, nach dem erstinstanzlichen Konkurserkenntnis eingetretene Tatsachen (Rückzug des Konkursbegehrens, Tilgung, Stundung) im Berufungsverfahren zu berücksich
- BGE 76 I 32929.11.1950Eigentumsgarantie, Planung. § 103 des aargauischen EG zum ZGB ermächtigt die Gemeinden nicht, durch eine Zonenordnung Gebiete auszuscheiden, in denen andere als landwirtschaftliche Bauten nicht erstellt werden dürfen.
- BGE 76 I 35529.11.1950Art. 35 OG: Als Wiederherstellungsgrund fällt auch in Betracht ein die Fristversäumnis bewirkender Irrtum, in welchen der Gesuchsteller, ohne selbst dafür einstehen zu müssen, durch das Verhalten einer Behörde — namentlich durch unrichtige Rechtsmittelbelehrung seitens der Amtsst
- BGE 76 I 30522.11.1950Staatsrechtliche Beschwerde (Art. 842 und 125 lit. b OG). Das Bundesgericht ist zur Beurteilung einer Beschwerde wegen Verletzung des Grundsatzes der derogatorischen Kraft des Bundesrechtes insoweit unzuständig, als damit die Verletzung anderer als privatrechtlicher oder strafre
- BGE 76 I 33822.11.1950Genfer Abkommen zur Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche. Die Kantone sind nicht befugt, bei der Vollstreckung von Schiedssprüchen eine weitergehende als die im Staatsvertrag vorgesehene Rechtshilfe zu gewähren (Erw. 1). Nach welchem Recht bestimmt sich die Gültigkeit der
- BGE 76 I 28217.11.1950Art. 293 ff. SchKG: Die Konkursprivilegien sind im Nachlassverfahren so zu berücksichtigen, wie sie bei Bewilligung der Nachlasstundung zu Recht bestanden haben. Zu ihrer Wahrung bedarf es während der Nachlasstundung keiner Betreibungsmassnahmen, auch dann nicht, wenn solche (nac
- BGE 76 I 38515.11.19501. Die Vorschrift, wonach die staatsrechtliche Beschwerde gegen Zwischenentscheide grundsätzlich unzulässig ist (Art. 87 OG), gilt nur für Beschwerden wegen Verletzung von Art. 4 BV. 2. Eine Gemeinde, die einem Dritten die Benützung ihres Grundeigentums zur Anlage eines sich übe