Staatsrechtliche Beschwerde

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  1. BGE 73 I 22316.10.1947Art. 46 Abs. 2 BV. Der Steuerpflichtige, der den von ihm geforderten Steuerbetrag vorbehaltlos bezahlt, verwirkt das Recht zur staatsrechtlichen Beschwerde nur. wenn er bei der Zahlung Kenntnis vom kollidierenden Steueranspruch des andern Kantons hatte, nicht auch, wenn er ledigl
  2. BGE 73 I 18625.09.1947Schiedsklausel. Eine die staatliche Rechtspflege ausschaltende Vereinbarung ist nur gültig, wenn das bestellte Schiedsgericht hinreichende Gewähr für eine unabhängige Rechtsprechung bietet. Trifft dies zu bei einer Schiedsklausel, durch die ein Vereinsmitglied und ein Nichtmitgli
  3. BGE 73 IV 25419.09.1947Art. 23 Abs. 2 BRB betr. Massnahmen gegen die Wohnungsnot. Wer sich der Verfügung nach der Bestrafung erneut widersetzt, verwirkt erneut Strafe (Erw. 1). Der Strafrichter hat nicht zu prüfen, ob die Verfügung materiell richtig ist (Erw. 2).
  4. BGE 73 I 4726.05.19471. Staat8recktliche Beschwerde. Sind neue Vorbringen zulässig (Erw. 2), 2. Kantonale Gesetzgebung über FamilienaUIJgleick8kaBBen (neuen- burgisches Gesetz vom 18. April 1945). a) Sie ist öffentliches Recht (Erw. 3)... b) Sie verstösst nicht gegen den Grundsatz der derogatorische
  5. BGE 73 II 6520.05.1947PersönlichJceitsschtitz, Art. 28 ZGB. 1. Aktivlegitimation von Berufsverbänden zur Klage wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts der einzelnen Verbandsmitglieder (Erw. 1-3). 2. Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Angestellten durch die Statutenbestimmung des Meisterverb
  6. BGE 73 I 11020.03.1947/ An. 86 Abs. 2 und 90 OG. Unzulässigkeit neuer Vorbringen bei Beschwerden, für die der kantonale Instanzenzug erschöpft werden muss. Än. 4 49 BV: Art. 267 AbB. 2 ZaB: Kein Verstoss gegen die Glaubens- und Gewissensfreiheit oder gegen Art. 4 BV, wenn Pflegeeltern die Kindesannah
  7. BGE 73 IV 13228.02.1947Z1"fi:.c8Jt:it der NichtigkeitsbeschWerde; Verletzung eidgenössischen 1. Nichtigkeitsbeschwerde und staatsrechtliche Beschwerde (Erw. 2? vgl, auch Erw. 3 und 5). 2. Die Nichtigkeitsbeschwerde ist in kantonalen Strafsachen nur zulässig, wenn sich in ihnen eine Vorfrage des eidgen
  8. BGE 73 I 2213.02.1947Verfa88'Ungsinitiative nach freiburgischem Recht. 1. Referendumsinitiative. Befugnis des Grossen Rates, auf Grund der ersten, die Revisionsfrage bejahenden Volksabstimmung den neuen Verfassungstext, der dem Volke zur zweiten Abstimmung vorzulegen ist, auszuarbeiten. (Erw. 2.) 2
  9. BGE 73 I 130.01.1947BefäMgimgW/U8Weis für Anwälte. Mass der Allgemeinbildung, von der die Kantone die Zulassung zur Anwaltsprüfung und damit die Erteilung des Befähigungsausweises abhängig machen dürfen. Kantonaler Entscheid, wonach ein Reifezeugnis mit einer Philosophienote erforderlich ist. Willkü
  10. BGE 73 I 1323.01.1947Doppelbesteuerung (Art. 46 Abs. 2 BV). Ausscheidung der Steuerbefugnis zwischen dem Kanton des letzten Wohnsitzes des Erblassers und dem Liegenschaftskanton bei der Erbschaftssteuer.
  11. BGE 72 I 29406.12.1946Frist zur 8taatBf'echtUchen Beschwerde. Nachträgliche Zustellung der Entscheidungsgründe von Amtes wegen (Art. 89 Abs. 2 OG). Nicht als solche gilt die m Art. 272 Abs. 1 BStrP vorgeschriebene Zustellung einer schriftlichen ; Ausfertigung des Entscheids.
  12. BGE 72 I 26128.11.1946Beschränkung der Freizügigkeit wegen Wohnungsnot, Art. 19 ff. des BRB vom 15. Oktober 1941/8. Februar 1946 (BMW). rüfungsbefugnis des Bundesgerichts bei staatsrechtlichen Beschwerden wegen Verweigerung der Niederlassung auf Grund der Art. 19 ff. BMW (Erw. 1). Familiäre Verhältn
  13. BGE 72 I 27928.11.1946Staat81'ecktliche B68ChW81'de; anfechtbarer Erlass oder (Art. 84 OG). Die staatsrechtliche Beschwerde ist unzulässig gegen den Entscheid, durch den der Grosse Rat eines Kantons der Aufnahme eines Einnahmepostens in das Staatsbudget lI;ustimmt.· Ricor80.tli tliritto pubblico; dec
  14. BGE 72 I 29228.11.1946Legitimation zur staatsrechtlichen Beschwerde (Art. 88 OG). Wer wegen Ehrverletzung Klage auf Bestrafung des Täters erhoben hat, ist zur staatsrechtlichen Beschwerde gegen ein freisprechendes Urteil selbst dann nicht legitimiert, wenn die Klage nach dem massgebenden kantonalen R
  15. BGE 72 I 17507.11.1946f1ericht88tand: 1. Gegenüber der Anwendung einer besonderen eidgenössischen Gerichtsstandsnorm (hier Art. 538, Abs. 2 ZGB) kann die Garantie des Gerichtsstandes am Wohnsitz (Art. 59 BV) nicht angerufen werden. 2. Rügen wegen Verletzung von Art. 538, Abs. 2 ZGB sind mit der Beruf
  16. BGE 72 I 17819.09.1946Legitimation zur Btaat8rechtlichen Beachwerde " Art. 88 OG. Die Angehörigen eines Berufes (Gewerbes), dessen Ausübung von einer polizeilichen Bewilligung abhängt, sind nicht befugt, die angeblich rechtswidrige Erteilung einer solchen Bewilligung an einen Dritten anzufechten (Änd
  17. BGE 72 I 6508.07.1946B~g von Militärso'ld. Es ist willkürlich, den Fr~illBiJ,ienBt als auf Erwerb gerichtete Tätigkeit zu betrachten und die dafür bezogenen Vergütungen (Sold, Verpflegungs- und Kleiderentschädigung) als Erwerbseinkommen zu besteuem.
  18. BGE 72 I 9715.04.1946Legitimation; zur 8taat8rechtliehen Beschwerde (Art. 4 und 32 quater BV, 88).; OG). Wirte und Wirteverbände sind nicht legitimiert, die Erteilung des Patentes für einen neuen Wirtschaftsbetrieb mit der staatsrechtlichen Beschwerde wegen willkürlicher Annahme eines Bedürfnisses a
  19. BGE 72 I 7508.04.1946Art. 46 Abs. 2 BV; Art. 84 und 89 oa. Die Behörde, die das Eintreten auf ein Gesuch ablehnt, mit dem verlangt wird, dass der Wegfall der Steuerpflicht zufolge Wegzuges des Pflichtigen in einen andern Kanton berücksichtigt werde, verletzt Art. 46 Abs. 2 BV, gleichgültig, ob das V
  20. BGE 72 I 2311.03.1946Aufhebung eines Beschlusses der Gemeindeversammlung durch die staatliche Aufsichtsbehörde. Beschwerde wegen Verletzung der verfassungsmässigen Gemeindeautonomie. Beschwerdelegitimation des einzelnen stimmberechtigten Gemeindeeinwohners? 1
  21. BGE 72 I 625.02.1946An. 46 Abs. 2 BV, Art. SSl Ab8. 2 ZGB. Gegen die Verfügungen eines Kantons, die in das Hoheitsgebiet eines andern Kantons übergreifen, kann der dadurch verletzte Bürger die staatsrechtliche Beschwerde erheben und zwar auch soweit, als es sich nicht um Doppelbesteuerung im Sinne
  22. BGE 72 I 1711.02.1946Legitimation zur staatsrechtlichen Beeelvwerde. Art. 88 OG. Die Gemeinde ist nicht legitimiert zur Beschwerde aus Art. 4. und 31 BV gegen einen Entscheid, der dem von ihr betriebenen Elektrizitätswerk das Recht, das Installationsgeschäft monopolartig auszuüben, abspricht und sie
  23. BGE 71 I 38303.12.1945Voraussetzungen der staatsrechtlichen Beschwerde: Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine Verfügung, die für die Dauer eines Prozesses getroffen wird (Erw. 1). Nichteintreten auf die von einem Verein erhobene Beschwerde, weil die Wahl des für ihn handelnden Vorstandes nichtig is
  24. BGE 71 I 36909.11.1945Staatsrechtliche Beschwerde. OG Art. 90 lit. b. Die Verweisung auf kantonale Rechtsschriften ist im allgemeinen keine genügende Begründung (Erw. 1). Ausschluss neuer Beweismittel bei Beschwerden, welche die Erschöpfung der kantonalen Instanzen voraussetzen (Erw. 5). Disziplina
  25. BGE 71 II 17611.07.1945[[PAGE:BGE 71 II 176 S. 177]] Sckiedsgerichtsklausel; GenosseJn8ckajt.. Die Schiedsgerichtsklausel hat prozessualen Charakter; Ihre Gültigkeit beurteilt sich nach kantonalem Recht; die Berufung ist in dieser Hinsicht unzulässig (Art. 43 Abs. 1 OG; Erw. 1). Das Bundesrecht verbi
  26. BGE 71 I 24902.07.1945Art. 27, 29 SchKG. — Eine kantonale Vorschrift, welche die Betätigung als Geschäftsagent, insbesondere als Gläubigervertreter vom Wohnsitz oder der Geschäftsniederlassung im Kanton abhängig macht, verletzt Art. 27 SohK. Zulässigkeit der staatsrechtlichen Beschwerde schon gegen e
  27. BGE 71 I 24011.06.19451. Die He~mschafjung eines Niedergelassenen wegen Verarmung kann nicht durch staatsrechtliche Beschwerde der Heimatgemeinde, wohl aber durch staatsrechtliche Klage der Regierung des Heimatkantons beim Bundesgericht angefochten werden. 2. Nur dauernde, nicht vorüb~rgehende Unters
  28. BGE 71 I 30811.06.1945Obligatorisches Gesetzesreferendum (Art. 30 der Walliser KV). Jeder stimmfähige Bürger ist als solcher legitimiert zur staats- rechtlichen Beschwerde dagegen, dass ein Erlass der kantonalen t gesetzgebenden Behörde, der dem Referendum unterliegt, dem Volke nicht zur Abstimmung u
  29. BGE 71 I 22528.05.1945Staatsrechtliche Beschwerde wegen Willkür in der Anwendung von Bundesrecht. 1. Ein Entscheid ist nicht deswegen allein willkürlich, weil er von der Rechtsprechung des Bundesgerichtes abweicht. Ist es nach dem gegenwärtigen Stand der Gesetzgebung Willkür, wenn der Rechtsöffnungs
  30. BGE 71 I 23328.05.1945N iederla88Ungsfreiheit, interkantonales Armenrecht. Bei bloss vorübergehender Unterstützungsbedürftigkeit des Niedergelassenen Ist der Wohnkanton zu dessen Unterstützung verpflichtet, ohne gegenüber dem Heimatkanton einen Anspruch auf Heimschaffung oder Ersatz seiner Auslagen z
  31. BGE 71 I 17218.05.1945Wehropferamnestie. 1. Die verwaltungsrechtliche Klage beim Bundesgericht als einziger Instanz zur Beurteilung von Anständen über die Amnestie kann auch vom Kanton erhoben werden, dessen Steueranspruch vom Steuerpflichtigen wegen der Amnestie bestritten wird. 2. Tragweite: Die A
  32. BGE 71 I 21102.03.1945Wasserreoht: Die in einer Wasserrechtskonzession getroffene Ordnung der Ausnützung des Wasserrechts ist, auch in Nebenpunkten, für das konzedierende Gemeinwesen verbindlich und kann nicht nachträglich als unverbindlich zurückgenommen werden mit der Behauptung, die bei Erteilung d
  33. BGE 71 I 328.02.1945Es ist nicht willkürlich, als Parteivertretung auch die Parteiverbeiständung zu behandeln und daher wegen unbefugter Ausübung des Anwaltsberufes denjenigen zu bestrafen, der Rechtsschriften ausfertigt, die die Partei selbst unterzeichnet und dem Gericht einreicht.
  34. BGE 71 I 3312.02.19451. Man kann nicht zum voraus wirksam auf die staatsrechtliche Beschwerde wegen Verletzung des Art. 4 BV verzichten. 2. Unter den Begriff der kantonalen Verfügung lID Sinne des Art. 178 aOG fällt der Entscheid einer Behörde, die durch einen allgemein verbindlichen kantonalen Erla
  35. BGE 70 I 24711.12.1944Verhältnis von An. 102 Zig. 2 BV zu Art. 175 Zig. 8 und 178 aOG. Dass der Bundesrat bei Anlass der Genehmigung eines kantonalen Erlasses nach Art. 27, 29 SchKG auch nichtgenehmigungsbedürftige Bestimmungen desselben einer Kontrolle auf deren Verfassungsmässigkeit unterzieht, sch
  36. BGE 70 I 26903.11.1944Steuerverwaltung gegen Seintilla A.-G. und kantonale Rekurskommission Solothurn. Wehropfer: Rechtlich selbständige ausländische Tochterunternehmen einer schweizerischen Aktiengesellschaft sind auch dann nicht «eigene ausländische Betriebsstätten» im Sinne des Art. 17 WOB von 194
  37. BGE 70 I 13714.09.1944Ist die von Art. 265 OR vorgesehene Fristansetzung an den Mieter zur Zahlung des rückständigen Mietzinses unter Androhung der Vertragsauflösung in den Zahlungsbefehl für den Mietzins nach Art. 282 SchKG aufgenommen und damit dem Mieter zugestellt worden, so ist ihre Wirksamkeit g
  38. BGE 70 I 12913.07.1944Willkürliche Beurteilung der Frage der Gültigkeit und der Dauer einer Steuervereinbarung. Die Erhöhung der Einschätzung des steuerpflichtigen Vermögens in Graubünden durch Zwischenrevision ist Willkür, wenn sie darauf beruht, dass die bei der Hauptrevision für die fünfjährige St
  39. BGE 70 I 15321.06.1944Legitimation zur staatsrechtlichen Beschwerde (OG Art. 178 Ziff. 3). Eine Gemeinde kann mit der staatsrechtlichen Beschwerde wegen Verletzung verfassungsmässiger Rechte nicht einen [[PAGE:BGE 70 I 153 S. 154]] Entscheid anfechten, durch den festgestellt wird, dass sie und nicht e
  40. BGE 70 I 6709.05.1944Anspruch auf rechtliches Gehör im Verwaltungsverfahren? Entzug der polizeilichen Bewilligung zur Ausübung eines Berufes (Wirtschaftspatentes).
  41. BGE 70 I 7503.04.1944Die Gemeinde ist nicht legitimiert, einen Entscheid der zuständigen staatlichen Behörde über eine Einschätzung für die Gemeindesteuern wegen willkürlicher Aberkennung oder Herabsetzung ihres Steueranspruches mit der staatsrechtlichen Beschwerde anzufechten. Das gilt auch dann, we
  42. BGE 70 I 107.02.1944Handels. und Gewerbefreih8it: Eine Verfügung, durch welche die Coiffeurmeister eines Ortes verhalten werden, ihr Geschäft einheitlich am Montagnachmittag zu schliessen, verstösst gegen Art. 31 BV.
  43. BGE 70 I 5604.02.1944Art. 2 StG: Die Errichtung einer Aktiengesellschaft vorbereitende Verträge dürfen — als Urkunden, die ein mit eidgenössisohen Stempelabgaben belastetes Reohtsverhältnis betreffen — nicht mit einem kantonalen Wertstempel auf dem Betrage des Aktienkapitals belegt werden.
  44. BGE 69 I 14529.11.19431. Periodische Steuern sind, soweit das Gesetz nicht Abweichendes vorschreibt, für jede Periode nur einmal geschuldet und dürfen nicht ein zweites Mal erhoben werden. 2. Ein Systemwechsel, Übergang von Pramumera.n.do- zu Postnumerandobesteuerung des Einkommens, muss, sofern ihm
  45. BGE 69 I 8904.10.1943Legiti~ti~ zur s~~ichen Beschwerde (Art. 178 Ziff. 20G). Wer m seinen personhchen Interessen verletzt oder geschädigt wird durch eine Handlung, die ein Strafverfahren zur Folge hatte, ist weder als Strafantragsteller, noch als Privatstrafkläger legitimiert zur staatsrechtliche!1
  46. BGE 69 I 16216.09.1943Niederlassungsfreiheit (Art. 45 BV). Kantonale Entscheide, die die Wiedererwägu.ng einer frühern Ausweisung, Verweigerung oder Entziehung der Niederlassung ablehnen, können mit der, Behauptung angefochten werden, dass diese frühere Verfügung die Garantie der Niederlassungsfreihe
  47. BGE 69 I 17116.07.1943Kantonale Verfassungsbestimmungen können nicht unmittelbar wegen Widerspruchs mit der Bundesverfassung durch die staatsrechtliche Beschwerde angefochten werden. Das gleiche gilt für gewöhnliche Gesetze und Verordnungen der Kantone, die vom Bundesrat genehmigt worden sind, jedenfa
  48. BGE 69 I 6517.06.1943Besteuerung von Militärsold. Militärdienst kann, wenn er weder berufsmässig noch freiwillig geleistet wird, nur auf dem Boden der allgemeinen Einkommenssteuer als steuerpflichtige Erwerbstätigkeit gelten. Es ist willkürlich, den Militärdienst als freiwilligen zu betrachten, den
  49. BGE 69 I 1730.04.1943Legitimation zur staatsrechtlichen Be8chwef'~...,.. Der durch eine strafbare Handlung Geschädigte ist nicht, legitimiert, gegen eine Einstellung des Strafverfahrens oder gegen ein freisprechendes Urteil staatsrechtliche Beschwerde zu erheben. [[PAGE:BGE 69 I 17 S. 18]] QualiU po
  50. BGE 69 I 1501.02.1943Im Verlaufe eines Prozessverfahrens ergangene Rekusationsentscheide sind selbständig durch staatsrechtliche Beschwerde anfechtbar und können im Anschluss an das Endurteil nicht mehr angefochten werden.