Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2000/18: Verwendung von 800 Tonnen Gold der Nationalbank · 87 Seiten
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Verwendung von Goldreserven der Schweizerischen Nationalbank Vernehmlassungsbericht
zunehmend eingeschränkt, was eine rechtsgleiche Behandlung der verschiedenen Aufgaben des Staates erschwert. Beim Bund wie bei den Kantonen würden deshalb die laufenden Bestrebungen dahin gehen, Zweckbindungen von Staatseinnahmen abzubauen. Gerade mit dem NFA sollen den Kantonen vermehrt zweckfreie Mittel und Ressourcen zugeteilt werden. Auch strebt der NFA eine Entflechtung der Aufgaben von Bund und Kantonen an. Mit den Vorschlägen für eine Bildungsinitiative und für Überbrückungsleistungen würden aber neue Verbundaufgaben geschaffen, die im Widerspruch zu den Grundsätzen und den angestrebten Aufgabenentflechtungen stehen.
Die Kantone weisen zudem darauf hin, dass es finanzwirtschaftlich unklug sei, einen bisherigen Aktivposten der SNB-Bilanz für die Finanzierung laufender Ausgaben zu verwenden. SBV, SP Frauen und CSAJ halten fest, dass eine allfällige Bildungsinitiative über die UMTS-Lizenzerlöse zu finanzieren sei. Ein einmaliger Ertrag würde sich erstens gut für die Finanzierung des Bildungsimpulses eignen. Zweitens würde zwischen den Einnahmen aus dem Fortschritt bei der mobilen Telekommunikation und den vorgesehenen Bildungsausgaben ein enger inhaltlicher Zusammenhang bestehen.
Während die Befürworter der Bildungsinitiative festhalten, dass der Nutzen des verbesserten Zugangs zur Bildung im IuK-Bereich für alle sicht– und für viele spürbar wäre, bemängeln die Gegner, insbesondere die SVP, dass bei den vorgeschlagenen Bildungs- und
Überbrückungsmassnahmen nur gewisse Kreise, nicht die gesamte Bevölkerung vom
Volksvermögen profitieren könnten.
3.2 Befristung der Massnahmen und Vermeidung von Folgekosten
Die SP ist der Auffassung, dass bei den Überbrückungsleistungen auf jeden Fall auf eine zeitliche Begrenzung auf 12 Jahre zu verzichten wäre; eine Befristung müsste auf mindestens 20 Jahre ausgedehnt werden. Bei den Bildungsmassnahmen würde die SP hingegen eine Befristung auf 4 Jahre befürworten; die Finanzierung von allfälligen Folgekosten wäre dannzumal zu klären.
Demgegenüber schlagen PCS und SODK eine Kürzung der Frist und eine Konzentration der Massnahmen im Bildungs- und im AHV-Bereich vor, während TRI S2 und CASS der Meinung sind, dass eine bloss auf vier Jahre angesetzte, einmalige Bildungsinitiative
zeitlich zu wenig weit greife, als dass ihr Nutzen auf Dauer garantiert werden könnte.
Die Kantone befürchten, dass sich Bildungsinitiative und Überbrückungsleistungen nicht befristen lassen. Sind solche Aufgaben einmal von Bund und Kantonen übernommen worden, müssen sie mit grosser Wahrscheinlichkeit weitergeführt werden. Dementsprechend sei nach Ablauf der Ausschüttungen aus dem Sondervermögen mit Folgekosten für die Kantone zu rechnen. Die VVAK teilt diese Befürchtungen und hält fest, dass einmal eingeführte zusätzliche Leistungen und Privilegien im AHV-Bereich für Bevölkerungsgruppen in einem schwierigen sozialen und finanziellen Umfeld nicht einfach wieder abgeschafft werden können. Vielmehr wird der Ruf nach Besitzstandswahrung laut werden. Demgegenüber sehen SODK wie auch Pro Senectute keine Probleme bei der Befristung der Überbrückungsleistungen; die Frage einer umfassenden Flexibilisierung des Rentenalters sowie deren Finanzierung sollten spätestens im Rahmen der 12. AHV-Revision angepackt werden.
Im Bereich der Bildungsmassnahmen glauben LCH und SHV dass die Entstehung von Folgekosten durch die konsequente Anbindung an bestehende Strukturen sowie durch nachhaltige
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