Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2000/18: Verwendung von 800 Tonnen Gold der Nationalbank · 87 Seiten
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Verwendung von Goldreserven der Schweizerischen Nationalbank Vernehmlassungsbericht
privaten Gläubiger können besser als der Staat beurteilen, welches der beste Verwendungszweck für die frei werdenden Mittel ist.
5.09 CNG Falls die Variante Schuldenabbau zum Zuge kommen sollte, sind die Schulden unserer
Meinung direkt abzubauen. Die Bildung eines Fonds verkompliziert unnötig das Vorgehen.
6.02 SLFV Sollte die Variante Schuldenabbau vorgezogen werden, ist der SLFV für einen direkten
Schuldenabbau.
8.03 LCH Für den Fall, dass die Bildungsinitiative und Überbrückungsleistungen keine Mehrheit
finden, bevorzugen wir die Fondslösung.
9.01 FPV Il est nécessaire de maintenir une orthodoxie budgétaire et d'affecter les nouvelles dépen-
ses qui se relèveraient nécessaires aux budgets qui leur sont dévolus. Le respect de ce principe serait facilité par l'utilisation des fonds pour une diminution de la dette de la Confédération et des cantons. Ce mode de faire dégagerait en effet quelques marges de manoeuvre, tout en offrant des perspectives en matière de la réduction de la fiscalité.
9.05 SHV Wir ziehen die Fondslösung gegenüber dem direkten Schuldenabbau darum vor, weil die
über die Substanzerhaltung des Vermögens hinausgehenden, jährlich ausgeschütteten Erträge eine gewisse Ausgleichsfunktion auf längere Frist beinhalten. Somit würden diese Erträge den Handlungsspielraum von Bund und Kantonen vergrössern und auch potentielle Investitionen in der Zukunft ermöglichen.
In eine ähnliche Richtung geht im Übrigen das in Bearbeitung stehende Konzept des SHV für einen Finanzierungsfonds der Schweizer Hotellerie, der neben der marktüblichen Rendite eine Stiftung zur Finanzierung von Überbrückungsliquidität (Ko-Finanzierungen) und für Projekte im übergreifenden Interesse der Schweizer Hotellerie speisen soll. Dieser
Finanzierungsfonds könnte der SNB, respektive Bund und Kantonen, als rentables Anlagevehikel geöffnet werden.
9.21 VSIG Vorteilhaft erscheint uns die Eröffnung eines Fonds, um von der ertragsorientierten
Bewirtschaftung profitieren zu können.
Frage: Wie soll die Verteilung zwischen Bund und Kantonen bzw. unter den Kantonen aussehen?
Tabelle 12: Verteilung zwischen Bund und Kantonen bzw. unter den Kantonen
V-Nr. Abkürzung Anträge
KdK Für die Verteilung zwischen Bund und Kantonen muss der in der BV verankerte alle Kantone Verteilschlüssel für die SNB-Gewinne Anwendung finden. Den Kantonen stehen somit mindestens zwei Drittel des Sondervermögens zu.
1.01 ZH Der Verkaufserlös soll gemäss den Bevölkerungsanteilen und damit unabhängig von
der Finanzkraft auf die Kantone verteilt werden.
1.06 OW Wir sehen keine Veranlassung, vom bestehenden Auszahlungsmodus bzw. der Berechnung der Kantonsanteile abzuweichen.
1.07 NW Die Aufteilung zwischen den Kantonen darf nur nach der Einwohnerzahl und nicht
nach Einwohnerzahl und Finanzkraft erfolgen. Eine Ausschüttung unter Berücksichtigung der Finanzkraft beeinflusst die Finanzausgleichsbilanz, die keineswegs als Ausgangslage für den NFA herangezogen werden kann. Im Übrigen hat sich die Finanzkraft in den Kantonen während der Phase der zurückbehaltenen Gewinne stark verändert.
1.10 FR Le Conseil d’État se prononce en faveur d’une répartition entre les cantons en fonction de
la clé de répartition intercantonale actuelle.
1.12 BS Der den Kantonen zufallende Anteil des Sondervermögens sollte aufgrund der Wohn-
bevölkerung verteilt werden ohne Berücksichtigung ihrer Finanzkraft. Dafür
sprechen drei Gründe: