Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2000/30: Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) · 62 Seiten
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staltungsanspruch des Staates beruhe, als richtig und fordert eine zügige Inkraftsetzung.
Einzelne Stellungnahmen bezweifeln demgegenüber die Notwendigkeit einer RTVG-Revision (CTVR). Es wird auch vorgebracht, das bestehende Gesetz diene dem schweizerischen Mediensystem weit besser als der vorliegende Entwurf (RFZ, ähnlich LPS).
Vereinzelt wird angeregt, auf die Totalrevision zu verzichten und eine blosse Teilrevision zu prüfen (Kantone BE, VS und TI; CVP TI, TeleTicino) oder zumindest einzelne Elemente des Entwurfs der Totalrevision vorzuziehen (PRS, RRR, Konsumentenforum, BTM, AZ-Mediengruppe, Radio Argovia, Pool 2000, TeleNewsCombi, Promarca).
Die CVP fasst eine Partialrevision ins Auge, die sich auf den ausgewiesenen Änderungsbedarf beschränkt; in einem zweiten Schritt könnte ein umfassendes Mediengesetz (mit Einbezug sämtlicher Medienformen) ausgearbeitet werden. Auch die SP möchte Bereiche, die alle Medien betreffen (wie Qualitätssicherung oder Medienkonzentration) in einem eigentlichen Mediengesetz regeln. Die Ausarbeitung eines umfassenden Mediengesetzes empfehlen auch der Kanton LU und die SKS.
Die politischen Parteien äussern sich in der Mehrzahl nicht zu den nun folgenden Schritten und beschränken sich auf die Forderung nach punktuellen Anpassungen (FDP v.a. bezüglich Werbeordnung und Verbreitung, SVP bezüglich Überreglementierung, Empfangsgebühren, Werbeordnung, SRG und kantonalen Kompetenzen, SP primär bezüglich SRG, Behördenorganisation und Aufsicht, LPS bezüglich Überreglementierung und Machtkonzentration bei den Behörden). Eine generelle Entschlackung und eine Rückbesinnung auf die ursprünglich anvisierten Revisionsziele fordert die CVP. Die SVP unterstützt die dem Gesetz zugrunde liegenden Zielsetzungen, verlangt aber eine grundlegende Überarbeitung der dazu formulierten Mittel und Regelungen. Eine eingehende Überarbeitung fordert auch die CSP.
Vorschläge zum nun einzuschlagenden Weg machen verschiedene Kantone. Die Kantone SO und UR fordern, der Entwurf sei als Ganzes zu überdenken und wesentlich zu redimensionieren. Die Kantone OW, NW, ZH, VS, AI, AR, GL, SG, SH, TG, SZ, FR sowie Gewerbeverband, RDRS, ORG, RFZ und ZRG verlangen eine gründliche Überarbeitung, bei der die Kantone und die Trägerschaften aktiv mitwirken können. Arbus verlangt eine grundlegende Überarbeitung unter Beizug aussenstehender Fachpersonen.
Die SRG betont, sie sei nicht für eine Rückweisung des Entwurfs. Notwendig sei aber eine Rückbesinnung auf die ursprünglichen Ziele. Es wäre zu begrüssen, wenn nun „sehr intensiv nach Möglichkeiten des Dialogs und der Verständigung gesucht würde“ (Expertenkommission, Hearings, Round-Table-Gespräche, Erarbeitung von Plattformen). Eine Expertenkommission fordert die RGB.