Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2001/13: Armeereform XXI: Armeeleitbild und Revision der Militärgesetzgebung · 40 Seiten
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- SGB - Abs. 2: streichen. Durchdiener nur auf freiwilliger Basis.
- SGV - Anzahl Durchdiener sollte im Gesetz beschränkt werden (15% eines
Rekrutenjahrgangs)
- SKV - Erwerbsersatz (EO) für Durchdiener neu regeln: Keine Schlechterstellung
gegenüber „normal Dienstleistenden“. Antrag: 80% des Erwerbsein-
kommens bzw. mindestens 80% der Grundentschädigung.
- KOG-TG, KVP, - Auf die Schaffung des Durchdieners ist zu verzichten.
KSFS
Art. 60 Nicht eingeteilte Angehörige der Armee KANTONE CANTONS
BE Streichen. Armeeangehörige sollen kein Büro-Aushilfspersonal sein.
ORGANISAT.
SOG „Durchgediente Reservisten“ in eigene Formationen einteilen.
Art. 63 Ausserdienstliche Schiesspflicht PARTEIEN PARTIS POLIT.
SPS Obligation de tir hors service doit être supprimée.
Art. 65a Anrechnung an die Ausbildungsdienstpflicht von Friedensförderungs- und Assistenzdienst KANTONE CANTONS
GE Un al. 4 (nouveau) devrait prescrire que les services actifs ne sont pas
imputables sur la durée totale des services obligatoires.
ORGANISAT.
ChS Assistenzdiensteinsätze sollen weiterhin an die Gesamtdienstleistungspflicht
angerechnet werden können (und nicht, zusammen mit Friedensförderungsdienst, an die Ausbildungsdienstpflicht. Kein Verwischen der Grenze zwischen Ausbildung und Einsatz).
KSFS Vorschlag: „1 Einsätze im Friedensförderungsdienst werden nur im Rahmen
eines vertraglichen Arbeitsverhältnisses geleistet und entschädigt. Sie werden nicht besoldet und nicht angerechnet.
2Einsätze im Assistenzdienst werden besoldet und an die
Ausbildungsdienstpflicht angerechnet.
3Bei einem grösseren Truppenaufgebot oder bei länger dauernden
Einsätzen kann der Bundesrat anordnen, dass der Assitenzdienst nicht oder nur teilweise an die Ausbildungsdienstpflicht angerechnet wird.“
Art. 69 Assistenzdienst im Ausland KANTONE CANTONS
LU Abs. 1: Einsatzverantwortung des EDA erwähnen.
Abs. 2: Präzisieren. « Schweizerische Interessen » ist zu allgemein
formuliert.
ORGANISAT.
- GSOA - Beibehalten der heutigen Formulierung mit der Präzisierung, dass der
Dienst unbewaffnet erfolgt.
- VMV-SO - Abs. 1, Vorschlag: „Bei natur- oder zivilisationsbedingten Katastrophen im
Ausland können auf Ersuchen einzelner Staaten oder internationaler Organisationen Truppen zur Hilfeleistung entsandt sowie Material und Versorgungsgüter zur Verfügung gestellt werden.“
Abs. 2: weglassen.