Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2001/13: Armeereform XXI: Armeeleitbild und Revision der Militärgesetzgebung · 40 Seiten
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ORGANISAT.
KKPKS Abs. 1: Verdeutlichen, dass auch inkorporierte Polizeikräfte von der
Militärdienstpflicht befreit sind.
SFV, RKKF Abs. 1 Bst. i: Angehörige der Berufsfeuerwehren und hauptamtliche
Feuerwehrpersonen der Stützpunkte sollen aus der Militärdienstpflicht entlassen werden.
Art. 34 Versicherung ORGANISAT.
SOG, SUOV Bezeichnung: „Rekrutierungspflichtige“ statt „Stellungspflichtige“.
Art. 40b Urheberrechte ORGANISAT.
VMV-SO Abs. 2, Vorschlag: „Ist das Werk von grossem Nutzen für den Bund, so hat
der Angehörige der Armee Anspruch auf eine Entschädigung.“
Art. 42 Ausbildungsdienstpflicht ORGANISAT.
SGB, GSOA Gesamtdienstleistungspflicht ist auf maximal 200 Tage zu kürzen.
Art. 47 Militärisches Personal ORGANISAT.
- SGB - Zeitsoldaten werden in der vorliegenden Form abgelehnt.
- EcoS, SMPV, - Auslandeinsätze sollen auch für militärisches Personal nur auf freiwilliger SGV, AGOS Basis erfolgen.
- KSFS - Abs. 1, Vorschlag: „Das militärische Personal wird in einem vertraglichen
Arbeitsverhältnis angestellt und in den Bereichen Ausbildung, Führung und Einsatz der Armee im Ausland verwendet. Der Auslandeinsatz von
militärischem Personal ist die Ausnahme. Er erfolgt als Unterstützung der zivilen Behörden und erfordert das schriftliche Einverständnis des Angestellten. Dem militärischen Personal können nur Personen mit Schweizerischer Staatsbürgerschaft angehören. Angestellt mit ausländischer Staatsbürgerschaft gelten nicht als militärisches Personal.“
Art. 49 Rekrutenschule ORGANISAT.
SOG, SUOV Abs. 2: Dienstleistung ohne RS für ältere Rekrutierte vorsehen.
Art. 54a Erfüllung der Ausbildungsdienstpflicht ohne Unterbrechung KANTONE CANTONS
- NW, GL, ZG, - Milizverträglichkeit als Kriterium aufnehmen.
SH, GR
- LU - Fordert logischere Gliederung des Artikels.
- LU, UR, SZ, GL, - Abs. 2 streichen. Durchdiener nur auf freiwilliger Basis (siehe dazu auch ZG, SO, BL, SH, Ziff. 4, Fragebogen, Frage Nr. 4.2).
GR, AG
- ZG, FR, GR, - Anzahl Durchdiener sollte im Gesetz beschränkt werden (20% eines NE, GE Rekrutenjahrgangs: ZG, GR. 10%: NE. 4000 Personen/Jahr: BE, FR, GE)
PARTEIEN PARTIS POLIT.
- SVP - Durchdiener sind abzulehnen; Verstoss gegen das Milizprinzip.
- FDP - Anzahl Durchdiener sollte im Gesetz beschränkt werden (20% eines
Rekrutenjahrgangs)