Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2001/13: Armeereform XXI: Armeeleitbild und Revision der Militärgesetzgebung · 40 Seiten

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ORGANISAT.

KKPKS Abs. 1: Verdeutlichen, dass auch inkorporierte Polizeikräfte von der

Militärdienstpflicht befreit sind.

SFV, RKKF Abs. 1 Bst. i: Angehörige der Berufsfeuerwehren und hauptamtliche

Feuerwehrpersonen der Stützpunkte sollen aus der Militärdienstpflicht entlassen werden.

Art. 34 Versicherung ORGANISAT.

SOG, SUOV Bezeichnung: „Rekrutierungspflichtige“ statt „Stellungspflichtige“.

Art. 40b Urheberrechte ORGANISAT.

VMV-SO Abs. 2, Vorschlag: „Ist das Werk von grossem Nutzen für den Bund, so hat

der Angehörige der Armee Anspruch auf eine Entschädigung.“

Art. 42 Ausbildungsdienstpflicht ORGANISAT.

SGB, GSOA Gesamtdienstleistungspflicht ist auf maximal 200 Tage zu kürzen.

Art. 47 Militärisches Personal ORGANISAT.

- SGB - Zeitsoldaten werden in der vorliegenden Form abgelehnt.

- EcoS, SMPV, - Auslandeinsätze sollen auch für militärisches Personal nur auf freiwilliger SGV, AGOS Basis erfolgen.

- KSFS - Abs. 1, Vorschlag: „Das militärische Personal wird in einem vertraglichen

Arbeitsverhältnis angestellt und in den Bereichen Ausbildung, Führung und Einsatz der Armee im Ausland verwendet. Der Auslandeinsatz von

militärischem Personal ist die Ausnahme. Er erfolgt als Unterstützung der zivilen Behörden und erfordert das schriftliche Einverständnis des Angestellten. Dem militärischen Personal können nur Personen mit Schweizerischer Staatsbürgerschaft angehören. Angestellt mit ausländischer Staatsbürgerschaft gelten nicht als militärisches Personal.“

Art. 49 Rekrutenschule ORGANISAT.

SOG, SUOV Abs. 2: Dienstleistung ohne RS für ältere Rekrutierte vorsehen.

Art. 54a Erfüllung der Ausbildungsdienstpflicht ohne Unterbrechung KANTONE CANTONS

- NW, GL, ZG, - Milizverträglichkeit als Kriterium aufnehmen.

SH, GR

- LU - Fordert logischere Gliederung des Artikels.

- LU, UR, SZ, GL, - Abs. 2 streichen. Durchdiener nur auf freiwilliger Basis (siehe dazu auch ZG, SO, BL, SH, Ziff. 4, Fragebogen, Frage Nr. 4.2).

GR, AG

- ZG, FR, GR, - Anzahl Durchdiener sollte im Gesetz beschränkt werden (20% eines NE, GE Rekrutenjahrgangs: ZG, GR. 10%: NE. 4000 Personen/Jahr: BE, FR, GE)

PARTEIEN PARTIS POLIT.

- SVP - Durchdiener sind abzulehnen; Verstoss gegen das Milizprinzip.

- FDP - Anzahl Durchdiener sollte im Gesetz beschränkt werden (20% eines

Rekrutenjahrgangs)

ORGANISAT.