Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2001/13: Armeereform XXI: Armeeleitbild und Revision der Militärgesetzgebung · 40 Seiten

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3.3. Anträge und Bemerkungen zur Militärgesetzgebung

3.3.1. Entwurf des Militärgesetzes

Zusammenfassung

Grundsätzliche Opposition erwächst dem Entwurf zum MG nur im Zusammenhang mit der Opposition gegen die Armeereform XXI allgemein (SPS, SVP, SD, EDU, PL, GSoA, SFR).

Zahlreiche Vernehmlassungsteilnehmer unterstreichen dagegen, dass der Entwurf eine logische Folge des im Armeeleitbild dargestellten Reformkonzeptes darstelle.

Eine grössere Anzahl unter den Vernehmlassungsteilnehmern fand sich in den folgenden Anträgen zu eher grundsätzlichen Fragen:

- Dienst an einem Stück (Durchdiener, Art. 54a) soll nur auf freiwilliger Basis geleistet werden

können (im Grundsatz wird das Durchdienen jedoch gutgeheissen);

- Zivilschutzdienst soll nach abgebrochener Militärdienstpflicht möglich bleiben (Art. 114);

- Die Bezeichnung der für die Kontrollführung zuständigen Behörden soll im Einvernehmen

mit den Kantonen erfolgen (Art. 144).

Einzelne Vernehmlassungsteilnehmer haben sich zu folgenden Punkten geäussert (die in den nachfolgenden Tabellen, die sich auf einzelne Artikel beziehen, nicht erscheinen):

- Die SVP kritisiert, dass zu viele Regelungen auf Verordnungsstufe delegiert und damit der

demokratischen Kontrolle (Gesetzesreferendum) entzogen würden, so z.B. die Organisation der Armee.

- FDP und SKV fordern eine Anpassung der Erwerbsersatzordnung an die neuen

Erfordernissen der reformierten Armee, insbesondere was die Entschädigung der Kader und der Rekruten (FDP) bzw. der Durchdiener (SKV) betrifft.

- Der SAGV wünscht im Hinblick auf die Verlängerung der RS und die Einführung der

Durchdiener eine Anpassung der obligationenrechtlichen Bestimmungen über die

Lohnfortzahlung (Art. 324a OR) und Kündigungen zur Unzeit (Art. 336c OR).

- Der CPat beantragt eine Überprüfung der Verfassungsmässigkeit der Abschaffung der

kantonalen Truppen (Art. 58 Abs. 3 BV).

- Die FfF postulieren eine freie Wahl von Militär- oder Zivildienst von gleicher Länge.

- Die KVP verlangt, dass ein Beitritt zur NATO gesetzlich ausgeschlossen wird.

Anträge und Bemerkungen Art. 1 Auftrag der Armee KANTONE CANTONS

ZH Abs. 3 : Einsatzvoraussetzungen enger umschreiben (evtl. in Verordnung) BE Abs. 3, Vorschlag: „..., wenn Lage und Armeepräsenz dies erlauben.“

ORGANISAT.

SGB, GSOA Abs. 4, Vorschlag: „Sie leistet Beiträge zur Friedenserhaltung im

internationalen Rahmen“. (Damit sollen friedenserzwingende Massnahmen ausgeschlossen werden)

KSFS Abs. 4 streichen. Friedensunterstützung und Krisenbewältigung im

internationalen Rahmen höchstens als Unterstützung der zivilen Behörden.

Art. 7 Meldung zur Aufnahme in die Militärkontrolle KANTONE CANTONS

- ZH, LU, UR, SZ, - Abs. 1, Ergänzung: „Der Wehrpflichtige muss sich ... melden, sofern er bis SO, BL, AI zum ... kein Aufgebot zur Rekrutierung erhält.“

- GE - Al. 2: Obligation de s’annoncer devrait s’étaindre à la fin de la 30eannée.

Al. 3: Demi-journée devrait suffire pour l’information. Seules les jeunes