Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2001/19: Strafprozessordnung · 108 Seiten

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7.2 Wie beurteilen Sie das in Art. 376-378 f¸r die ¸brigen Straff‰lle vorgesehene

qualifizierte Beweisverfahren und die in diesen F‰llen vorgesehene Zweiteilung der Hauptverhandlung (Schuldinterlokut)?

7.3 Soll in diesen F‰llen mit qualifiziertem Beweisverfahren das Element des Zwei-

parteienprozesses verst‰rkt und dabei vermehrt das Kreuzverhˆr eingesetzt werden (Art. 378)?

8. Besondere Verfahren

8.1 Unterst¸tzen Sie die Einf¸hrung eines abgek¸rzten Verfahrens (Art. 385-389),

das es in gewissen Grenzen erlaubt, Straff‰lle gest¸tzt auf Vereinbarungen zwischen den Parteien in einem vereinfachten Verfahren zum Abschluss zu bringen?

8.2 Halten Sie es f¸r richtig, im Abwesenheitsverfahren ein Gesuch um Neubeur-

teilung nicht zuzulassen, wenn sich die Beschuldigten der ersten Hauptverhandlung schuldhaft entzogen hatten (Art. 398 Abs. 1)?

8.3 Sind Sie mit der vorgesehenen Regelung des Verfahrens bei zurechnungsunf‰-

higen Beschuldigten (Art. 404-407) einverstanden?

8.4 Kˆnnen Sie sich mit den Voraussetzungen des Erlasses eines Strafbefehls (Art.

412) einverstanden erkl‰ren, namentlich mit dem vorgesehenen Strafmaximum von sechs Monaten Freiheitsstrafe?

8.5 Sind Sie mit dem in Art. 415-417 vorgesehenen Verfahren nach erfolgter

Einsprache gegen einen Strafbefehl einverstanden?

8.6 Halten Sie die Regelung des ‹bertretungsstrafverfahrens (Art. 418-426) f¸r

richtig, vor allem dessen Anlehnung an das Strafbefehlsverfahren?

9. Rechtsmittel

9.1 Sind Sie mit dem vorgesehenen Rechtsmittelsystem (Beschr‰nkung auf Be-

schwerde, Berufung und Revision; keine Nichtigkeitsbeschwerde) grunds‰tzlich einverstanden (vgl. Vorbemerkungen in Ziff. 27 des Begleitberichts)?

9.2 Sind Sie damit einverstanden, dass in Art. 454 Abs. 1 f¸r die Einlegung von

Rechtsmitteln eine Frist von 10 Tagen vorgesehen wird?

9.3 Halten Sie den Katalog der mit Beschwerde anfechtbaren Verfahrenshandlun-

gen (Art. 462) sowie der zum Entscheid aufgerufenen Beschwerdebehˆrden (Art. 464, vgl. auch Art. 26) f¸r sinnvoll?

9.4 Sollen mit der Berufung grunds‰tzlich alle M‰ngel angefochten werden kˆnnen

(Art. 467)?

B - Vorentwurf zum Schweizerischen Jugendstrafverfahren

10. Grunds‰tzliches

10.1 Halten Sie es f¸r angezeigt, das Jugendstrafverfahren in einem separaten Ge-

setz zu regeln, oder ziehen Sie es vor, es als Kapitel der Strafprozessordnung f¸r Erwachsene auszugestalten (Art. 1 und 2)?