Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2002/23: Totalrevision der Tabakverordnung · 40 Seiten
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Eidgenössisches Departement des Innern Ergebnisbericht zur Vernehmlassung
Totalrevision Tabakverordnung
2. Abschnitt: Herstellung und Behandlung von Tabakerzeugnissen
Artikel 5 Stoffe zur Herstellung von Tabakerzeugnissen
2 Kantone (AR, GE), LLCH und LLLU schlagen vor, die Liste mit erlaubten Stoffen unverändert aus der geltenden Verordnung zu übernehmen und später der Liste der erlaubten Stoffe für die Herstellung von Tabakerzeugnissen anzupassen, die im Moment von der EU erarbeitet wird. GE kritisiert die Veränderung der Liste ohne fundierte Kenntnisse der gesundheitlichen Auswirkungen der neu hinzugefügten Stoffe. PM empfiehlt, von Fall zu Fall über die Zulassung eines Zusatzstoffes zu entscheiden anstatt eine vordefinierte Liste mit erlaubten Stoffen aufzuführen. Ausserdem seien die Listen unnötig, da die neu eingeführte Deklarationspflicht für Zusatzstoffe die nötigen Informationen für eine Regulierung und mögliche Verbote der Zusatzstoffe liefere.
VS, die SP, EKA und 4 Gesundheitsorganisationen (IMSP, SANTE, SFA, SGPG) fordern, dass nicht nur die Zusatzstoffe selbst, sondern auch deren beim Rauchen entstehenden Verbrennungsprodukte die Abhängigkeit nicht fördern dürfen. Es brauche deshalb eine zusätzliche Liste der Stoffe nach der Verbrennung (IMSP).
Keine gefährlichen, suchtfördernden oder süssen Stoffe
5 Kantone (AR, GE, JU, TI, VS), EKTP, GPS und 9 Gesundheitsorganisationen (AT, CIPRET FR, LLAG, LLCH, LLLU, IMSP, SEAAK, SGPG, VSFNE) verlangen, dass nur Stoffe auf der Liste aufgeführt beziehungsweise neu zugelassen werden, deren Unschädlichkeit wissenschaftlich erwiesen ist; das heisst, dass diese Stoffe weder stärker abhängig machen, noch toxisch sein oder eine tiefere Inhalation des Rauchs ermöglichen dürfen. Dies entspreche Art. 13 LMG, wonach Genussmittel bei ihrem üblichen Gebrauch die Gesundheit nicht unmittelbar oder in unerwarteter Weise gefährden dürfen (CIPRET FR, IMSP, SGPG). AR verlangt, die Liste bei neuen Erkenntnissen anzpassen. FR fordert ein Verbot für suchtfördernde Zusatzstoffe. IMSP und SGPG kritisieren, dass diese Liste der Tabakindustrie erlaubt, problematische Stoffe bei der Produktion der Tabakprodukte legal einzusetzen, weil sie aufgeführt sind. Auch PM ist der Meinung, dass Stoffe, welche das Risiko beim Rauchen erhöhen, verboten werden müssen.
EKTP, die GPS, SAJV und 3 Gesundheitsorganisationen (KLS, SHS, FSG) verlangen, dass Stoffe, welche die Nikotinabhängigkeit fördern, verboten werden. EKTP und 6 Gesundheitsorganisationen (CIPRET FR, FMH, FSG, IMSP, KLS, SHS) verlangen, dass das BAG Ammoniumverbindungen auf suchtförderndes Potential untersucht und diese gegebenenfalls verbietet.
IMSP und SGPG fordern, dass die Zusatzstoffe den Konsum durch Jugendliche nicht fördern dürfen. GFS verlangt das Verbot von Süssungsmitteln. GE, JU, 3 Gesundheitsorganisationen (CIPRET FR, IMSP, SGPG) und 16 Privatpersonen kritisieren, dass die Verordnung neu Kakao, Karamell und Kaffee zulässt, ohne die Unschädlichkeit dieser Substanzen wissenschaftlich zu bestätigen; dies widerspreche den Grundsätzen des Lebensmittelgesetzes (GE). Die Produkte dürfen durch Zugaben solcher Stoffe für Jugendliche nicht attraktiver gemacht werden (VS, IMSP). Das im Kakao enthaltene Theobromin erweitere zudem die Atemwege, wodurch der Tabakrauch einfacher inhaliert werde; dies erhöhe das Risiko für Bronchien- und Lungenkrankheiten und fördere eine schnelle Abhängigkeit (JU, VS, IMSP).
VS, IMSP und SGPG verlangen, Cumarin auf Grund seiner Giftigkeit für die Leber von der Zusatzstoff-Liste zu streichen.