Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2002/23: Totalrevision der Tabakverordnung · 40 Seiten

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Eidgenössisches Departement des Innern Ergebnisbericht zur Vernehmlassung

Totalrevision Tabakverordnung

Stellungnahmen zu den einzelnen Artikeln

1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1 Gegenstand

CISC ist einverstanden.

Artikel 2 Begriffe

CISC ist einverstanden. Nach 2 Kantonen (BS, VS), EKTP und 8 Jugend- und Gesundheitsorganisationen (AT, CIPRET FR, CIPRET VD, PA, PJ, SANTE, SAJV, VSFNE) soll die Aufzählung der Konsumationsformen in Abs. 3 durch "oder in anderer Form einzunehmen" ergänzt werden. Damit soll sichergestellt werden, dass auch neuartige Tabakerzeugnisse der Verordnung unterstellt sind. Im Ausland seien Produkte erhältlich, die nicht verbrannt, sondern nur erhitzt werden und ebenfalls gesundheitsschädigend seien.

SGAM legt Wert darauf, dass die Begriffe zu den Zusatzstoffen und Zutaten sorgfältig definiert werden, damit nicht durch gentechnisch modifizierte Pflanzen neue "natürliche Substanzen" verwendet werden können.

Artikel 3 Bewilligungspflichtige Produkte

Die starre Festschreibung der Bewilligungsdauer für Produkte, welche keinen Tabak enthalten oder welchen Tabakersatzstoffe beigemischt wurden, geht diversen Vernehmlassungsteilnehmenden zu weit. Es wird gefordert, dass die Bewilligung vom BAG beim Vorliegen neuer Erkenntnisse entzogen werden kann (BS, TI, EKTP, AT, FSG, LLLU, SAJV) oder dass die Bewilligungsdauer verkürzt wird (BS, TI, VS, EKTP, GPS, CIPRET VD, KLS, PA).

JTI und BAT weisen darauf hin, dass in der französischen Version der Satz: "Die Bewilligung ist auf max. 10 Jahre zu befristen" fehlt.

Artikel 4 Verbotene Produkte

3 Kantone (GE, NE, TI), die GPS, 2 eidg. Kommissionen (EKDF, EKTP), 9 Gesundheitsorganisationen (AT, CIPRET VD, FSG, KLS, LLAG, LLCH, LLLU, SGAM, VSFNE) und SAJV sprechen sich für eine Beibehaltung des Verbotes für Produkte zum oralen Gebrauch in der totalrevidierten Verordnung aus, auch wenn diese Produkte nicht schädlicher sind als Zigaretten (TI, AT, KLS, LLCH). Die Schweiz solle keinen europäischen Alleingang anstreben (SAJV). FRC wirft die Frage auf, wie das Verkaufsverbot dieser Produkte im Zeitalter der Internetbestellung gehandhabt werden soll. JU und BAT schlagen vor, eine Bestimmung über die Möglichkeit einer Zulassung des Tabaks zum oralen Gebrauch beizufügen, da in der EU zur Zeit die Legalisierung solcher Produkte diskutiert werde.

2 Kantone (NE, VS), EKTP und 2 Gesundheitsorganisationen (IMSP, SGPG) fordern ein Ausweiten des Verbots auf Kau- und/oder Schnupftabak. Kautabak schaffe eine Abhängigkeit (NE, VS) und verursache Mundkrebs (GE, NE, VS, EKTP). Die LPS verlangt zudem eine Werbeeinschränkung für diese Produkte, damit in der Schweiz der Konsum nicht wie in den nordischen Ländern stark zunehme.