Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2003/130: Entwurf zur Revision des Bundesgesetzes über die Information der Konsumentinnen und Konsumenten (KIG), Teilrevision · 7 Seiten
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Zusammenfassung der Ergebnisse der Vernehmlassung zum Revisionsentwurf des Bundesgesetzes vom 5. Oktober 1990 über die Information der Konsumentinnen und Konsumenten (KIG)
1. Einführende Bemerkungen zur Vernehmlassung
Die Arbeiten an der Revision des Bundesgesetzes über die Information der Konsumentinnen und Konsumenten (KIG, SR 944.0) wurden unternommen, um verschiedenen parlamentarischen Interventionen (namentlich Vollmer 98.3063, Berberat 99.3274 und 01.3289, Sommaruga 02.5135) und Empfehlungen der Eidgenössischen Kommission für Konsumentenfragen (zur Dienstleistungsdeklaration, zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen und zum Schutz vor Täuschungen) Folge zu leisten.
Im Auftrag des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements (EVD), hatte Professor Pascal Pichonnaz einen Revisionsentwurf zum KIG erarbeitet, der die Information und den Schutz der Konsumenten betraf. Aus der am 15. Juli 2004 abgeschlossenen Vernehmlassung ging hervor, dass die meisten geäusserten Meinungen die Notwendigkeit, die Konsumenteninformation oder auch gewisse Bereiche des Konsumentenschutzes zu verbessern, nicht in Frage stellten, dass sie jedoch mit dem im Expertenentwurf vorgeschlagenen Weg nicht einverstanden waren.
Nach Kenntnisnahme der Ergebnisse der Vernehmlassung hat der Bundesrat am 22. Dezember 2004 beschlossen, die Sicherheit der Waren und Dienstleistungen vom KIG zu trennen, und hat das EVD beauftragt, für die Weiterführung der Arbeiten an der KIG-Revision zwei departementsübergreifende Arbeitsgruppen zu bilden. Die erste Arbeitsgruppe setzte sich mit der Information der Konsumenten auseinander, während sich die zweite auf die Sicherheit der Produkte konzentrierte.
An seiner Sitzung vom 29. Juni 2005 hat der Bundesrat entschieden, den Revisionsentwurf des KIG, der auf der Grundlage der Tätigkeiten der departementsübergreifenden Arbeitsgruppe, die mit der Information der Konsumenten beauftragt war, erarbeitet wurde, in die Vernehmlassung zu geben.
Die Vernehmlassung zum Revisionsentwurf des KIG wurde durch das EVD am 14. Juli 2005 eröffnet und ging am 14. Oktober 2005 zu Ende.
Der in die Vernehmlassung gegebene Entwurf wurde 60 Empfängern zugestellt (siehe Anhang 1). Ausserdem wurden der Gesetzesentwurf und der Bericht auch im Internet veröffentlicht. Das EVD hat insgesamt 82 Antworten erhalten, von denen 41 direkt von Vernehmlassungsadressaten stammen und 41 von Organisationen, die sich spontan geäussert haben (siehe Anhang 2).
2. Gesamtbeurteilung des Vernehmlassungsergebnisses
In der Vernehmlassung wurden die folgenden Gegensätze sichtbar: Einerseits gibt es die Befürworter einer Verbesserung der Information und des Schutzes der Konsumenten und andererseits die Gegner einer solchen Entwicklung. Unter den Befürwortern finden sich die schon im letzten Vernehmlassungsverfahren festgestellten Unterschiede wieder: Manche begrüssen die Revisionsvorlage, andere sind dagegen und treten für die Verbesserung der Information und des Schutzes der Konsumenten ausschliesslich durch das sektorielle Recht ein, und schliesslich gibt es noch diejenigen, für die der Entwurf nicht weit genug geht.
Allgemein wurden die folgenden Stärken und Schwächen des Gesetzesentwurfs erwähnt: