Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2003/130: Entwurf zur Revision des Bundesgesetzes über die Information der Konsumentinnen und Konsumenten (KIG), Teilrevision · 7 Seiten

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Der VSEI unterstützt den Grundsatz einer minimalen Information der Konsumenten über die Waren und Dienstleistungen, er lehnt jedoch den Revisionsentwurf in seiner aktuellen Form ab und macht konkrete Vorschläge zur Änderung des Entwurfs.

Der VDF äussert nur zu gewissen Punkten des Entwurfs Bedenken, besonders zum Klage- und zum Widerrufsrecht.

3.8 Sozialverbände

Der SGF- Dachverband Schweizerischer Gemeinnütziger Frauen, dem der

Konsumentenschutz und besonders eine ausführliche Information der Konsumenten am Herzen liegt, begrüsst den Revisionsentwurf, der den Konsumentenschutz stärkt und verbessert.

3.9 Verteiler und Produzenten

Coop und Migros begrüssen die Neugestaltung des Revisionsentwurfs. Sie schätzen insbesondere, dass die Information der Konsumenten und der Konsumentenschutz getrennt behandelt werden. Hingegen lehnen sie eine Änderung der Regulierung zum Schutz vor Täuschungen im Bereich der Gebrauchsgegenstände ab.

Die Swiss Retail Federation fordert die Ablehnung der Vorlage. Für sie bleibt der Revisionsentwurf unannehmbar, da er den Kritiken der Wirtschaftskreise nicht ausreichend Rechnung trägt. Ihrer Ansicht nach trägt ein solcher Entwurf dazu bei, die Stellung der Schweiz als Hochpreisinsel zu festigen. Sie fordert eine möglichst weitgehende Übernahme des Cassisde-Dijon-Prinzips.

3.10 Andere Verbände

Der TCS, welcher die Information als grundlegend für den Konsumentenschutz ansieht, findet, dass sie im Revisionsentwurf befriedigend geregelt wird. Er hebt jedoch hervor, dass die Information der Konsumenten allein, wie ausführlich sie auch immer sein mag, nicht genügt, und besteht auf der Dringlichkeit einer Regelung im Bereich der Produktsicherheit, namentlich beim Problem des Rückrufs von Fahrzeugen.

Die SMP begrüssen den Revisionsentwurf, insbesondere die klare Trennung zwischen dem KIG und den sektoriellen Gesetzen. Sie stellen mit Befriedigung fest, dass die sektoriellen Gesetze in den Bereichen Landwirtschaft und Lebensmittel nicht verschärft werden müssen.

Der SWICO fordert, auf den Revisionsentwurf nicht einzutreten. Er bezweifelt die Notwendigkeit einer solchen Revision, die offenbar ohne Abstimmung mit den Wirtschaftskreisen durchgeführt wurde. Falls wirklich Lücken im Bereich der Konsumenteninformation bestehen, können diese durch das im KIG vorgesehene heutige System privatrechtlicher Vereinbarungen geschlossen werden, das dem Bundesrat ermöglicht, wenn nötig mittels Verordnungen zu intervenieren. Sie lehnt auch die Änderungen des OR und des UWG ab, die nichts mit der Information der Konsumenten zu tun haben. Die Gesamtheit der vorgeschlagenen Gesetzesänderungen geht weit über die Regulierung der Europäischen Union hinaus und würde für die Wirtschaft Kosten verursachen, die zu Wettbewerbsverzerrungen und zur Behinderung des Waren- und Dienstleistungsverkehrs führen würden. Schliesslich sind auch die Anforderungen an die Information der Konsumenten über die Eigenschaften und Risiken der Waren und Dienstleistungen angesichts der Entwicklung der Informationsgesellschaft weitgehend überholt.

Der WWF teilt im Wesentlichen die Ansichten der Konsumentenorganisationen.