Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2003/130: Entwurf zur Revision des Bundesgesetzes über die Information der Konsumentinnen und Konsumenten (KIG), Teilrevision · 7 Seiten
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namentlich im Bereich der Produktsicherheit geschlossen werden. KV Schweiz legt grossen Wert auf die Rahmenbedingungen, welche die Einkommensverwendung bestimmen, und ist daher an den Fragen der Information und des Schutzes der Konsumenten interessiert, welche die Grundlage der Kaufentscheide der Konsumenten bilden.
Laut SwissBanking ist die KIG-Revision unnötig, denn die bestehende Gesetzgebung bietet einen ausreichenden Rahmen, um die Interessen der Konsumenten zu berücksichtigen. SwissBanking widersetzt sich den grundlegenden Einschränkungen des Vertragsrechts, wie sie die Regelung der allgemeinen Geschäftsbedingungen darstellt. Sie findet die Tendenz zur Kriminalisierung von zivilrechtlichen Sachverhalten und die Einführung eines allgemeinen Widerrufsrechts unangebracht.
Der SBV begrüsst die wesentlichen Änderungen des Revisionsentwurfs gegenüber dem letzten in die Vernehmlassung gegebenen Entwurf. Er betont die Wichtigkeit und die Dringlichkeit einer Regelung der allgemeinen Geschäftsbedingungen. Er hebt ausserdem hervor, dass sich in den Bereichen der Landwirtschaft und der Lebensmittel die bestehende Regulierung bewährt hat, und dass daher eine Ergänzung oder Verschärfung der sektoriellen Regulierung in diesen Bereichen nicht gerechtfertigt ist.
Für den SGV ist dieser Entwurf, wie schon der vorhergehende inakzeptabel, da er die von der Wirtschaft in der letzten Vernehmlassung geäusserten Kritikpunkte nicht ausreichend berücksichtigt. Er bezweifelt die Notwendigkeit einer Revision und fordert, den Revisionsentwurf zurückzuziehen und die Arbeit an der Revision einzustellen.
3.7 Wirtschaftsverbände
Die Wirtschaftsverbände teilen mehrheitlich die Standpunkte von economiesuisse, SwissBanking und dem SGV, somit wird auf diesen Punkt im vorhergehenden Abschnitt verwiesen. Es sind jedoch einige Ansichten hervorzuheben, die von der vorherrschenden Meinung abweichen. Diese werden im Folgenden kurz erläutert:
Mit dem Anliegen, die Kommunikation mit den Konsumenten zu verbessern, macht der SIA einen konkreten Vorschlag für die Verbesserung der Information der Konsumenten im Dienstleistungsbereich. Daneben unterstützt er die Stellungnahme von bauenschweiz, die einen Revisionsentwurf fordert, welcher den Realitäten Rechnung trägt, mit denen die Unternehmen konfrontiert sind.
Der AGVS begrüsst den Entscheid des Bundesrates, die Information der Konsumenten und die Sicherheit der Produkte getrennt zu regeln. Er unterstützt mehrheitlich den Revisionsentwurf, besonders die Zusammenfassung der Bestimmungen zur Preisbekanntgabe in einem einzigen Gesetz.
SARTEX erachtet ein modernes KIG als sinnvoll und für gewisse Bereiche sogar notwendig. Betreffend der Textilien sieht sie hingegen keinen wesentlichen Revisionsbedarf, und wenn etwas geregelt werden müsste, sollte man dies besser durch die Anpassung des sektoriellen Rechts tun.
Laut der FER erlaubt der Entwurf im Allgemeinen einen angemessenen Schutz der Konsumenten und gewährleistet gleichzeitig die Wirtschaftsfreiheit der Unternehmer. Die FER weist auf einige Änderungen hin, welche nicht geeignet sind, die Konsumenten angemessen und verhältnismässig zu schützen.
Laut dem SAV sind die Ziele des KIG beim Anwaltsberuf durch die Bestimmungen, welche diesen regeln, bereits erfüllt. Daher fordert er, die Anwaltstätigkeit vom Anwendungsbereich des KIG auszunehmen.