Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2003/130: Entwurf zur Revision des Bundesgesetzes über die Information der Konsumentinnen und Konsumenten (KIG), Teilrevision · 7 Seiten

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Stärken

- eine Teilrevision statt einer Totalrevision

- eine getrennte Regelung für die Information der Konsumenten und für die Produktsicherheit

- der Grundsatz der Minimalvorschriften im Bereich der Konsumenteninformation

- die Zusammenfassung sämtlicher Bestimmungen zur Preisbekanntgabe im KIG

- die Kohärenz zwischen dem KIG und den sektoriellen Gesetzen

- eine generelle Regelung der allgemeinen Vertragsbedingungen

- die Stärkung des Schutzes vor Täuschungen.

Schwächen

- die Notwendigkeit der Revision

- eine zusätzliche Regulierung in einem Umfeld von Deregulierung und Abbau von Handelshemmnissen

- die Rechtsunsicherheit

- die Bevormundung der Konsumenten

- die für die Unternehmen verursachten Kosten

- die geöffnete Türe für neue Bürokratie

- die Tendenz, zivilrechtliche Situationen zu kriminalisieren.

Die Bestimmungen des KIG selbst und des Obligationenrechts (OR SR 220) haben am meisten Reaktionen hervorgerufen.

Beim KIG haben die folgenden Punkte Fragen aufgeworfen:

- die Terminologie (Begriff der Dienstleistungen, der Minimalvorschriften, der Objektivität, der wesentlichen Eigenschaften, der Gefährlichkeit, des wesentlichen Inhalts, der Risiken, der Waren und Dienstleistungen des alltäglichen Gebrauchs)

- die Beziehungen des KIG mit der sektoriellen Gesetzgebung

- die Anforderungen betreffend der Sprachen, in der die Information den Konsumenten gegeben werden muss

- das anwendbare Recht in Sachen Preisbekanntgabe

- die Kriterien für die Anerkennung ausländischer Deklarationen

- die Vereinbarung des KIG mit der Übernahme des Cassis-de-Dijon-Prinzips

- das Klage- und das Widerrufsrecht

- die Finanzhilfen für Konsumentenorganisationen

- die Eidgenössische Kommission für Konsumentenfragen

- die Fachstelle zur Förderung der Information und des Schutzes der Konsumentinnen und Konsumenten

- die strafrechtlichen Sanktionen.

Hinsichtlich der Änderungen des OR betrafen die Diskussionen vor allem den Grundsatz einer Regelung der allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Bestimmungen an sich lösten wenig Reaktionen aus; die hauptsächlichen Einwände betrafen die folgenden Punkte: die Vermutung der Einhaltung der Schriftform und die besonderen Regeln für Verträge mit Konsumenten.

Die Änderungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG, SR 241) und des Lebensmittelgesetzes (LMG, SR 817.0) haben ihrerseits Anlass zu einzelnen, auf gewisse Aspekte beschränkte Stellungnahmen gegeben.

Befürwortende Stimmen zur Stärkung der Information und des Schutzes der Konsumenten im Sinne des Revisionsentwurfs kommen vor allem von der Mehrheit der Kantone, von der Sozialdemokratischen Partei und den Grünen sowie von den Konsumentenorganisationen. Auch die beiden grössten Schweizer Verteiler haben sich positiv zur Vorlage geäussert, wobei sie allerdings einen Schutz vor Täuschungen im Bereich der Gebrauchsgegenstände, der über die europäische Regulierung hinausgeht, ablehnten. Das Forum KMU ist nicht gegen den Revisionsentwurf, bedauert jedoch die sehr offene Formulierung des Gesetzes und die zu wenig genaue Abklärung seiner wirtschaftlichen Auswirkungen.