Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2003/3: Bundesgesetz über die Harmonisierung der Einwohnerregister und anderer amtlicher Personenregister · 41 Seiten
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Die allfällige Einführung eines eidgenössischen Personenidentifikators (EPID) als gemeinsamer Nenner für die grossen eidgenössischen Register und die Einwohnerregister wurde in einer separaten Frage behandelt:
8. Welche Art eines Personenidentifikators würden Sie grundsätzlich bevorzugen: einen für administrative Zwecke verwendbaren Identifikator im Einwohnerbereich aus den E-Government Projekten des Bundes, den die Statistik mitbenutzen könnte, oder einen separaten Identifikator der Statistik, der ausschliesslich für statistische Zwecke verwendet werden dürfte?