Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2004/79: Bundesbeschluss über die Genehmigung des Haager Übereinkommens über das auf trusts anzuwendende Recht und über ihre Anerkennung · 44 Seiten
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6 Rechtliche Grundlagen
Der vorliegende Bundesratsbeschluss stützt sich auf Artikel 54 Absatz 1 der Bundesverfassung (BV, SR 101), wonach die auswärtigen Angelegenheiten Sache des Bundes sind. Gemäss Artikel 166 Absatz 2 BV fällt er in die Zuständigkeit der Bundesversammlung. Er ist dem fakultativen Referendum zu unterstellen (Art. 141 Abs.1 Bst. d Ziff. 3 BV).