Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2004/8: Revision der Krankenversicherung: Gesetzgebungspaket 1 · 145 Seiten
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Vernehmlassung
Teilrevisionen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung und
Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung
Procedure de consultation
Revisions partielles de la loi sur /'assurance-maladie et
modification de l'ordonnance sur l'assurance-maladie
volume di prestazioni non indicate da un punto di vista medico (e quindi inutili) e cercando di ottimizzare l'attuale sistema. Riteniamo tuttavia ehe la soppressione dell'obbliqo di contrarre non sia il miqlior sistema per raqqiunqere questi obiettivi.
Wir unterstützen die Vorgehensweise, eine ganzheitliche Strategie zu verfolgen, die SAGV einzelnen Reformschritte jedoch nicht in ein Gesamtpaket einzubetten. Vollzugsmässig sind diese Schritte kaum in einer umfassenden Gesamtvorlage umzusetzen. Zum Mix der Pakete ist zu sagen, dass der neu definierten Prämienverbilligung nicht ohne Zustimmung zur Vertragsfreiheit und zur erweiterten Kostenbeteiligung zugestimmt werden kann.
Die Aufsplitterung des Gesamtpakets auf mehrere Vorlagen dürfte massgeblich zur SGV/USAM Beschleunigung der parlamentarischen Beratungen beitragen. Gleichzeitig erhöht
sich aber auch die Gefahr, dass Rosinenpickerei betrieben wird. Einzelne Elemente des Gesamtpakets dürften einfacher mittels Referendum angreifbar sein, wenn man dabei nicht mehr riskiert; die Errungenschaften in anderen Bereichen mit aufs Spiel zu setzen. Der Bundesrat tut deshalb gut daran, sich nochmals eingehend zu überlegen, ob die Zahl der Vorlagen nicht reduziert werden sollte und nicht Pakete zu
schnüren sind, die bei ihrer Umsetzung für die Betroffenen sowohl Vor- als auch
Nachteile mit sich bringen. So würde es aus unserer Sicht beispielsweise Sinn machen, die Vorlagen 1C (Prämienverbilligungen) und 1D (Kostenbeteiligung) zusammen zu führen.
Nach dem Scheitern der 2. KVG-Revision im letzten Dezember 2003 kann der SGB SGB/USS nachvollziehen, dass der Bundesrat Reformen nicht mehr in einer Gesamtvorlage
sondern als Einzelpakete unterbreitet.
Aus unserer Sicht sind die steigenden Gesundheitskosten auch auf die Altersstruktur kt unserer Gesellschaft, neue kostspielige Technologien und höhere Preise für neue
Medikamente zurückzuführen. Wir stimmen mit zwei Massnahmen, die in der neuen Strategie vertreten überein, nämlich die Bemühungen, die Anzahl der medizinisch
nicht notwendigen Leistungen einzuschränken und das aktuelle System zu optimieren. Die Aufhebung des Kontrahierungszwangs scheint uns aber das Erreichen der Ziele nicht zu garantieren, zudem ist die Aufhebung der freien Arztwahl bei den Konsumentlnnen kaum mehrheitsfähiQ.
Deutlich bestreiten wir die im allgemeinen Teil, der Reformbedarf in der sozialen sso Krankenversicherung (Ziffer 1.1. Seite 2, Abs. 2) erwähnte Leistungslücke im Bereich der zahnmedizinischen Behandlungen. Das schweizerische System beruht auf einer gewollten, sozialpolitisch und präventivmedizinisch motivierten Unterscheidung in
vermeidbare und nicht-vermeidbare Erkrankungen. Dieses System stärkt die Selbstverantwortung des Bürgers und führt damit direkt zur Reduktion der Kosten.
Einverstanden erklären kann sich santesuisse auch mit der Aufteilung der Vorlage in santesuisse Einzelpakete und dem raschen Tempo, in dem die ersten Teile der Reform angegangen werden. Die in den Vernehmlassungsunterlagen vorgeschlagene Aufteilung der einzelnen Vorlagen auf die beiden Reformpakete hält santesuisse grundsätzlich für richtig, bringt aber bei der Aufteilung der Themen auf die einzelnen Vorlagen da und dort Korrekturen an.
Die vorliegenden Reformvorschläge zum KVG enttäuschen uns genauso wie die Pro Juventuletztlich verworfenen Kompromisslösungen der 2. KVG-Revision. Nach dem Sehei- te tern der 2. KVG-Revision sollen die Reformschritte gemäss Begleitbericht nun ein-
zeln und nicht in einer Gesamtvorlage, jedoch eingebettet in eine Gesamtstrategie
umgesetzt werden. Eine „ganzheitliche Strategie" (Begleitbericht S. 4) beschränkt
sich für pro juventute aber nicht auf das KVG. Wir verstehen darunter vielmehr eine gesundheitspolitische Gesamtstrategie. Vorstellungen in diese Richtung werden in
den Vernehmlassungsunterlagen jedoch nicht greifbar dargelegt. Wir sehen viele
Baustellen, aber keinen Masterplan. Insofern sind nur punktuelle Stellungnahmen
möglich. Die „Systemoptimierung" (Begleitbericht S. 4) des Revisionsvorschlages bezieht sich im wesentlichen nur auf den Aspekt der Kostendämpfung und nicht umfassender auf medizinische HerausforderunQen des 21. Jahrhunderts wie die Zunahme