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Vernehmlassung 2004/8: Revision der Krankenversicherung: Gesetzgebungspaket 1 · 98 Seiten

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Der Reformbedarf in der sozialen Krankenversicherung konzentriert sich daher schwergewichtig im Bereich der Kostendämpfung.

1.2 Bisherige Reformstrategie

Nachdem die 1. KVG-Revision (Änderung vom 24. März 2000, in Kraft getreten am 1. Januar 2001, AS 2000 2305ff.) schwergewichtigtechnischeKorrekturengebracht hat, hat der Bundesrat in seiner Botschaft vom 18. September 2000 zur 2. KVG-Re-

vision (BBI 2001 741fif.)– gestütztauf Teilresultateder Wirkungsanalyse– die

Optimierung des Systems in den Vordergrund gerückt: Die im KVG verankerten Grundsätze sollten konsequent umgesetzt, nicht aber durch einen Systemwechsel in

Frage gestelltwerden.Folgerichtigbeschränktensich die Vorschlägedes Bundesratesprimärauf die konsequenteUmsetzungder Finanzierungsgrundsätzeim

Spitalsektor.

Diese Strategie der Systemkonsolidierung hat der Bundesrat seither bestätigt: So hat er an seiner Klausursitzung vom 22. Mai 2002 eine breite Auslegeordnung des Systerns der sozialen Krankenversicherung vorgenommen. In seiner Analyse hat sich der Bundesrat die Ergebnisse der Wirkungsanalyse weitgehendzu eigen gemacht und festgehalten,dass das geltendeKrankenversicherungsgesetzwohl auf der Leistungs- (kompletterLeistungskatalog) und auf der Systemebene(obligatorische Versicherung mit Kassenvielfalt und Einheitsprämie) die gesetzgeberischenZiele erreicht habe, in der Wirkung seiner kostendämpfenden Instrumente aber noch offensichtliche Defizite aufweise. Die Hauptursache für das nach wie vor ungelösteKostenproblem in der Krankenversicherung ortete der Bundesrat in der ungenügenden Steuerung der Leistungsmengen, weshalb er in den Lösungsansätzen das Schwergewicht auf entsprechende mengenwirksame Korrekturen legte.

Diese differenzierteBeurteilung der Wirkungen des KVG hat den Bundesrat im Frühjahr 2002 zu einer Doppelstrategie bewegt:

S)stemkonsotidierrmg in der 2. KVG-Revision. In der damals bereits in der parlamentarischen Beratung stehenden 2. KVG-Revision sollte die Konsolidierung des Systemsim Vordergrund stehen. Um die Revisionsvorlagenicht zu überladen, sollte sie nur marginal durch zusätzliche kostendämpfendeElemente ergänzt werden (z.B. die Einführung einer Versichertenkarte).

S)stemoptimienmg in der 3. KVG-Revision 1 Gleichzeitig hat der Bundesrat umfangreicheVorarbeiten eingeleitet,die längerfristig in eine 3. KVG-Revision münden sollten, deren Hauptziel in einer verstärkten Kostendämpfungdurch ökonomische Anreize bzw. die Korrektur von ökonomischen Fehlanreizen be-

steht. Zu diesem Zweck hat der Bundesrat im August 2002 das EDI beauftragt, unter Beizug externer Experten und Expertinnen vier Kernthemen eingehend untersuchen zu lassen (Kontrahierungszwang; monistische Spitalfinanzierung; Managed Care-Modelle; modifizierte Kostenbeteiligung; diese Themen wurden in der Folge noch ergänzt durch Expertenberichte zum Risikoausgleich und zur Pflegefinanzierung).