Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2004/83: Revision der Verordnung über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (EntsV) · 9 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse des Anhörungsverfahrens

3.2.2 Art. 9 Abs. 1bis (neu), 2 und 3

Vom VSAA und von der Mehrheit der Kantone (OW, NW, GL, BL, TI, VS, VD, LU, TG, AR, GL, ZH, SZ, UR, FR, AG, BS) wird geltend gemacht, dass die Kontrolle der meldepflichtigen Stellenantritte bis zu 90 Tagen im Kalenderjahr bei Schweizer Arbeitgebern zum normalen Vollzug des GAV gehört und deshalb durch Vollzugskostenbeiträge der Sozialpartner finanziert werden sollten. Eine zusätzliche Finanzierung durch den Bund und die Kantone wäre mit erheblichen Zusatzkosten verbunden und wird daher abgelehnt.

Es scheint den Kantonen fraglich, ob den paritätischen Kommissionen (PK) der Nachweis der Kosten gelingt. Eine Überprüfung seitens Bund und Kantone ist praktisch unmöglich. Das vorgesehene Abrechnungsverfahren würde für alle Beteiligten einen unverhältnismässigen Zusatzaufwand bedeuten. Ausserdem wird befürchtet, dass die PK ihre Kontrollen einseitig auf die meldepflichtigen Stellenantritte ausrichten (LU, BL, BS, FR).

In diesem Zusammenhang wird auch die mangelnde Zusammenarbeit der PK mit den kantonalen Behörden erwähnt, insbesondere die Meldungen von Verletzungen gegen GAV-Bestimmungen (BL, GR). GR beantragt daher, dass die Entschädigung an die Erfüllung der Auskunftspflicht geknüpft wird.

Der Kanton VD weist auf den zusätzlichen administrativen Aufwand hin, welcher die Weiterleitung von Meldungen der Kantone an die PK verursachen würde. Er fordert daher eine angepasste Informatikinfrastruktur wie die elektronische Weiterleitung der Meldungen im ZE-MIS. Der Kanton VS macht geltend, dass den Unternehmen mit der Einführung der Personenfreizügigkeit die Kosten für die Arbeitsbewilligungen erspart bleiben, welche früher eine wichtige Einnahmequelle für die Kantone waren. Diese Einsparungen können die GAV-Branchen für die Finanzierung der Kontrollkosten eingesetzt werden.

Von einzelnen Kantonen (AG, BE, GR,TG, ZH) wird vorgeschlagen, eine Pauschale auf Basis der durchgeführten Kontrollen anstelle der effektiven Kosten zu vergüten.

Unter den Verbänden wird der Vorschlag vom Centre patronal, SGB, Travail.Suisse, Hotel&Gastro Union, Arbeitgeberverband, kvschweiz und Schweizerischen Bauernverband unterstützt.

Abgelehnt wird die Entschädigung vom Baumeisterverband, vom Schweiz. Gewerbeverband und der Fédération des Entreprises Romandes (FER). FER bezweifelt das Vorhandensein einer genügenden gesetzlichen Grundlage für die Entschädigung, da es sich nicht um den Vollzug des Entsendegesetzes handelt.

Der SGB erachtet den Kostenansatz von Fr. 100.-- in den Berechnungen als zu tief; damit die Kosten gedeckt sind, sind Fr. 200.— pro Kontrolle erforderlich. Travail.Suisse verlangt wegen der erhöhten Dumpingefahr unter den Meldepflichtigen, dass die meldepflichtigen Stellenantritte doppelt so häufig wie normale Stellenantritte kontrolliert werden.

Hotel&Gastro Union und Baumeisterverband fordern eine einfache Lösung bei der Entschädigung.

3.2.3 Art. 16 Abs. 2, 3 (neu) und 4

Beim VSAA und den Kantonen BE, GE, VS, LU, TG, AR, ZH, FR, BS, OW, SO, VD, UR findet die vorgeschlagene Reduktion der Anzahl Mitglieder der TPK Bund Zustimmung. Vom VSAA, von BE, GE, VS, LU, TG, AR, ZH, FR und BS wird zudem vorgeschlagen, die Anzahl der Kantonsvertreter zu Lasten der Anzahl Vertreter des Bundes auf drei zu erhöhen.

Unter den Verbänden wird der Vorschlag ebenfalls vom Centre patronal, Baumeisterverband, von Hotel & Gastro Union und vom FER unterstützt. Der FER fordert auch in Zukunft eine Vertretung der Romandie in der TPK Bund sowie die Umsetzung der Reduktion erst per

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