Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2004/83: Revision der Verordnung über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (EntsV) · 9 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse des Anhörungsverfahrens
2011. Der Baumeisterverband schliesst sich der Forderung der Kantone nach drei Vertretern auf Kosten der Anzahl Bundesvertreter an.
Abgelehnt wird die Reduktion von den betroffenen Verbänden SGB, Travail.Suisse, Arbeitgeberverband, Schweiz. Gewerbeverband, KV Schweiz und Bauernverband sowie vom Kt. BL. Sie machen geltend, dass die Arbeit der Kommission durch die Reduktion erschwert wird. Durch die Verkleinerung wäre ausgewogene Repräsentanz der Sozialpartner und Branchen in der Kommission eingeschränkt, was im Hinblick auf eine konsolidierte Vollzugspraxis schädlich wäre. Die TPK ist nicht vergleichbar mit einer anderen ausserparlamentarischen Kommission, sie entspricht eher der Aufsichtskommission über den Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung (SGB, Travail.Suisse). Der Arbeitgeberverband verlangt zudem, dass die heutige Anzahl mindestens bis zum Ende der laufenden Amtsperiode (Ende 2011) beibehalten wird.
3.2.4 Art. 16e
Der VSAA und eine grosse Anzahl der Kantone, OW, NW, AI, GR, SH, SG, ZG, GL, BL, SO (Mindestzahl), VD, VS, LU, TG (Erhöhung), AR, GL, ZH, SZ (Mindestzahl; Erhöhung ist kritisch zu hinterfragen), UR, JU, FR, BS lehnen die beiden Vorschläge - Erhöhung der Kontrollzahlen und Verankerung einer Mindestzahl - entschieden ab. SO und SZ sprechen sich nur gegen die Mindestzahl aus, TG nur gegen die Erhöhung der Kontrollzahlen. Nur GE, TI (Erhöhung) und SO (Erhöhung um 10 %) können sich dem Vorschlag ganz oder teilweise anschliessen.
Gegen die Erhöhung der Kontrollzahlen wird vor allem die zwangsläufige Zunahme von Mehrfachkontrollen ins Feld geführt, insbesondere in Kantonen mit wenig Entsendungen oder in Gebieten mit vielen allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen (VSAA, AR, BS, GR). FR und VD machen geltend, dass die Anzahl der ausländischen Arbeitnehmer am Sinken ist. Zudem wurde die vorgeschlagene Mindestzahl von 27‘000 im Jahr 2008 schon um rund 1000 Kontrollen übertroffen.
Vor dem Hintergrund, dass die FlaM sich bewährt haben und keine Verschlechterung der Arbeits- und Lohnbedingungen festgestellt wurde, ist eine Erhöhung nicht notwendig. Für die Kantone ist es von Bedeutung, dass die notwendige Flexibilität und der Ermessensspielraum bei der Festsetzung von Schwerpunkten gewährt wird, um den kantonalen Besonderheiten bezüglich Arbeitsmarkt- und Wirtschaftsstruktur Rechnung zu tragen. Auch bringt die Erhöhung der Kontrolltätigkeit erhebliche Zusatzkosten mit sich. Angesichts der momentanen wirtschaftlichen Lage ist eine Abschätzung der Entwicklung des Arbeitsmarktes nicht möglich, weshalb eine 20-prozentige Erhöhung der Kontrollen unangebracht ist. Schliesslich wird bemängelt, dass mit der Festsetzung in der Verordnung eine Anpassung an die wirtschaftliche Entwicklung nur über eine Verordnungsänderung möglich ist.
Vereinzelt wird eine verstärkte Gewichtung der Qualität vor der Quantität gefordert (AR, AI. Die Wirksamkeit der FlaM beruht nicht auf der Anzahl Kontrollen, sondern auf der Anzahl Sanktionen. Mit der Erhöhung der Kontrollzahlen erfolgt nicht zwangsläufig eine proportionale Erhöhung der Sanktionen und damit ein bessere Wirksamkeit (AR).
Der VSAA und der Kt. BL sehen die Berechnung der durchzuführenden Kontrollen nicht als quantitative Vorgabe, sondern als Modellrechnungen, denen die von den Kantonen erbrachten Leistungen gegenübergestellt werden sollen. Eine Revision der EntsV sollte erst nach Ablauf der Dauer der Leistungsvereinbarungen (Ende 2009) geprüft werden. Der Kt. SG macht geltend, dass bei der Revision des EntsG im Jahr 2006 mit der Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf die 10 neuen EU Mitgliedstaaten begründet wurde und die Kontrolltätigkeit schon damals präventiv intensiviert wurde. Eine Erhöhung der Kontrolldichte kann daher erst nach Ablauf der für Bulgarien und Rumänien geltenden Übergangsfrist in Frage kommen.
2009-05-12/348 \ COO.2101.104.5.1629484 7/9