Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2005/106: Totalrevision der Tierschutzverordnung · 103 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 3Fedlex · Ergebnisbericht

Anhörung zur Revision der Tierschutzverordnung

1 Ausgangslage

Das geltende Tierschutzgesetz hat in seinem über 25-jährigen Bestehen für die Tiere sehr viel bewirkt, aber es hat auch immer wieder zu Diskussionen Anlass gegeben. Mehrheitlich stand der Vollzug im Kreuzfeuer der Kritik.

Das Fehlen von Bestimmungen über die Ausbildung der Tierhalterinnen und Tierhalter und die Zucht von Tieren wurde ebenso als Mangel angekreidet wie fehlende Mindestanforderungen für bestimmte Tierarten. Die Geschäftsprüfungskommissionen des National- und des Ständerates sowie weitere Gremien und Organisationen haben den Bereich Tierschutz eingehend durchleuchtet, diskutiert und Empfehlungen für Verbesserungen ausgearbeitet. Der Bundesrat beschloss schliesslich, die Tierschutzgesetzgebung einer Gesamtrevision zu unterziehen.

Mit der Verabschiedung des neuen Tierschutzgesetzes am 16. Dezember 2005 hat das Parlament einen wichtigen Meilenstein gesetzt. Darauf basierend konnte im August 2006 das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement das Anhörungsverfahrens für den Entwurf der an das neue Tierschutzgesetz anschliessenden Tierschutzverordnung eröffnen. Das Anhörungsverfahren wird mit diesem Bericht abgeschlossen.

Der Entwurf zur Totalrevision wurde vom Bundesamt für Veterinärwesen (Bundesamt) unter Beizug von zahlreichen Expertengruppen ausgearbeitet, in denen Fachleute aus der Tierhaltung, des Tierschutzes, der Veterinärmedizin, der Forschung und aus dem kantonalen Vollzug vertreten waren. Der vorgelegte Entwurf geht beim Versuch, die Interessen der Produktion, des Konsumentenschutzes und des Tierschutzes zu berücksichtigen, einen Mittelweg und trägt auch der geänderten Haltung der Gesellschaft gegenüber dem Tier Rechnung. Er hat eine grosse Zahl von Stellungnahmen aus allen Kreisen ausgelöst, mit zahlreichen Anträgen zu den einzelnen Bestimmungen.