Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2005/106: Totalrevision der Tierschutzverordnung · 103 Seiten

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Anhörung zur Revision der Tierschutzverordnung

Von den neuen Vorgaben stösst einzig die Vorschrift, wonach Schweine mit Ausnahme bei der Freilandhaltung jederzeit Zugang zu Wasser haben sollen (Art. 34 Abs. 1), bei den bäuerlichen Organisationen auf wenig Widerstand.

Die Möglichkeit der Ausnahme vom Fixierungsverbot in Abferkelbuchten (Art. 39) wird von einigen Kantonen, Kantonstierärzten und Parteien sowie den Tierschutzorganisationen abgelehnt.

4. und 5. Abschnitt: Schafe und Ziegen

Die Tierschutzorganisationen und einige Kantone und Organisationen begrüssen die Vorgaben für Schafe und Ziegen. Das Verbot der Anbindehaltung von Schafen stösst generell nicht auf Widerstand. Es soll aber präzisiert werden, dass kurzfristiges Anbinden weiterhin möglich ist. Vor allem Tierschutzorganisationen verlangen für Schafe bei Neu- und Umbauten einen permanenten Zugang ins Freie. Das Verbot der Anbindehaltung von Ziegen wird kontrovers beurteilt. Die Tierschutzorganisationen sind dafür, bei den Kantonen und Kantonstierärzten gibt es Befürworter und Gegner, und fast alle bäuerlichen Organisation lehnen es ab. Nach vielen Stellungnahmen ist zu präzisieren, dass kurzfristiges Anbinden weiterhin möglich ist, und sie fordern, eine Sonderregelung für die Alpung festzuschreiben.

Ob, wieviel und bei welchem Haltungssystem Schafe oder Ziegen Wasser brauchen, ist umstritten. Die Stellungnahmen variieren von der Forderung nach ständigem Zugang zu Wasser für alle Tiere bis zur Meinung, dass Schafe und Ziegen bei Weidehaltung überhaupt kein Wasser haben müssten. Bezüglich Zugang zu Raufutter für Lämmer und Zicklein finden einige bäuerliche Organisationen jede Regelung überflüssig, andere verlangen eine Präzisierung bezüglich der Eignung von Raufutter oder über die zeitliche Verfügbarkeit des Raufutters.

Die Tierschutzorganisationen begrüssen die Regelung zum Witterungsschutz, die Kantone sind unterschiedlicher Meinung und bei den bäuerlichen Organisationen stösst der Artikel auf Ablehnung. Sie befürchten Probleme bei der Alpung und bei der Sicherstellung des trockenen Liegebereichs. Tierschutzorganisationen und einige Kantone verlangen die Präzisierung, dass Schafe im Sommer bzw. Winter eine an das Klima angepasste Vliesdicke haben müssen.

Für Ziegen in Laufställen wird ein zusätzlicher Absatz gefordert, der analog zum Pferd regelt, dass die Ziegen Ausweich- und Rückzugsmöglichkeiten haben müssen. Vor allem Tierschutzorganisationen verlangen für Ziegen mindestens bei Neubauten einen permanenten Zugang ins Freie.

6. Abschnitt: Pferde

Dass Vorschriften für die Pferdehaltung erlassen werden, wird vom den Vollzugsstellen, dem Reitgewerbe- und von den Interesseverbänden sowie von Tierschutzkreisen begrüsst. Allerdings weisen v.a. Reiterkreise den Entwurf vor dem Hintergrund fehlender Umsetzungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit der Raumplanungsgesetzgebung zur Überarbeitung zurück. Dennoch begrüssen auch sie, wie die Vollzugsvertreter und Tierschutzkreise, explizit die Ausbildungsvorschriften, die Bestimmungen über den Auslauf im Freien und die Gruppenaufzucht von Jungpferden sowie grundsätzlich das Verbot der Anbindehaltung. Einige Kantone sowie Vertreter der Landwirtschaft, des Pferdehandels und der Armee wollen die Anbindehaltung für Arbeitspferde beibehalten.

Vor allem bäuerliche Kreise lehnen Flächenerhöhungen ab, während einige Vertreter des Reitgewerbes Kompensationsmöglichkeiten als Alternative zu baulichen Anpassungen vorschlagen. Der trockenen Liegeplatz und ein Witterungsschutz soll nur in der Winterfütterungsperiode vorgeschrieben werden. Die Gruppenaufzucht von Jungpferden lehnen bäuerliche Kreise und einige Kantone ebenfalls ab, insbesondere, dass bis fünfjährige Pferde, welche noch nicht zur regelmässigen Nutzung eingesetzt werden, in der Gruppe zu halten sind. Die Raufuttergabe ist unbestritten, jedoch wird die ad libitum-Gabe hauptsächlich aus medizinischen Gründen abgelehnt.

Die freie Bewegung im Freien ist für Zuchtstuten und Fohlen, Jungpferde und andere nicht genutzte Equiden breit akzeptiert. Jedoch sind zahlreiche Präzisierungen zu Auslaufdauer und -häufigkeit eingegangen. Die Kantone fordern das Führen eines Auslaufjournals wie beim Rind. Halterkreise äussern Bedenken wegen des Verletzungsrisikos und weisen auf Schwierigkeiten für Handelsställe,

Hengsthalter oder mit Zirkuspferden auf Tournee hin. Bezüglich Auslaufflächen wird die Forderung nach Nutzungsmöglichkeit in jeder Gangart sowie dem Fehlen von erheblichen Verunreinigungen stark kritisiert. Für die Einführung des Stacheldrahtverbots verlangen hauptsächlich Pferdesportverbände längere Übergangsfristen.