Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2005/106: Totalrevision der Tierschutzverordnung · 79 Seiten
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Erläuterungen
zur
Totalrevision der Tierschutzverordnung (TSchV; SR 455.1)
INHALT Seite
A. Ausgangslage1
B. Die wichtigsten Neuerungen1
C. Allgemeines zu den Revisionsvorschlägen4
D. Zu den einzelnen Artikeln8
A. AUSGANGSLAGE
Das geltende Tierschutzgesetz hat in seinem über 25-jährigen Bestehen für die Tiere sehr viel bewirkt, aber es hat auch immer wieder zu Diskussionen Anlass gegeben. Mehrheitlich stand der Vollzug im Kreuzfeuer der Kritik. Auch das Fehlen von Bestimmungen betreffend u.a. die Ausbildung der Tierhalterinnen und Tierhalter, die Zucht von Tieren, Mindestanforderungen für bestimmte Tierarten wurde moniert. Die Geschäftsprüfungskommissionen des National- und des Ständerates sowie weitere Gremien und Organisationen haben den Bereich Tierschutz eingehend durchleuchtet, diskutiert und Empfehlungen für Verbesserungen ausgearbeitet. Der Bundesrat beschloss schliesslich, die Tierschutzgesetzgebung einer Gesamtrevision zu unterziehen. Mit der Verabschiedung des neuen Tierschutzgesetzes am 16. Dezember 2005 hat das Parlament einen wichtigen Meilenstein gesetzt.
Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement unterbreitet nun im Rahmen des Anhörungsverfahrens einen Entwurf für die Anpassung der Tierschutzverordnung an das neue Tierschutzgesetz zur Stellungnahme. Der Entwurf zur Totalrevision wurde vom Bundesamt für Veterinärwesen (Bundesamt) unter Beizug von zahlreichen Expertengruppen ausgearbeitet, in denen Fachleute aus der Tierhaltung, des Tierschutzes, der Veterinärmedizin, der Forschung und aus dem kantonalen Vollzug vertreten waren. Die vorgeschlagenen Bestimmungen gehen beim Versuch, die Interessen der Produktion, des Konsumentenschutzes und des Tierschutzes zu berücksichtigen, einen Mittelweg und tragen auch der geänderten Haltung der Gesellschaft gegenüber dem Tier Rechnung.
B. DIE WICHTIGSTEN NEUERUNGEN
Auf den bisherigen Regelungen aufbauend wird der Akzent hauptsächlich auf die Ausbildung der Tierhalterinnen und Tierhalter und der Personen, die mit Tieren umgehen, auf die Information der Öffentlichkeit sowie auf einen effizienten Vollzug gesetzt. Neu geregelt wird die Zucht von Tieren und das Erzeugen von gentechnisch veränderten Tieren. Darüber hinaus sollen Mindestanforderungen für Schafe, Ziegen, Pferde, Truten, Wildtiere, für deren Haltung keine Bewilligung nötig, und Fische festgehalten werden.
In den bisherigen Bereichen werden punktuell Verbesserungen vorgeschlagen, die aufgrund der Erfahrungen beim Vollzug, neuer Erkenntnisse aus der Tierhaltungspraxis, der Tierschutzforschung und der Prüfung von Stalleinrichtungen für landwirtschaftliche Nutztiere erfolgen. Für allfällige Anpassungen baulicher Art werden angemessene Übergangsfristen von zwei, fünf, zehn oder zwanzig Jahren vorgeschlagen.