Bericht 2 und 3
Vernehmlassung 2005/107: Verordnung des EVD über den nachträglichen Erwerb des Fachhochschultitels. Verordnung des EVD über Studiengänge, Nachdiplomstudien und Titel an Fachhochschulen. Verordnung über Aufbau und Führung von Fachhochschulen · 6 Seiten
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Erläuternder Bericht
II. Teilrevision der Verordnung über Aufbau und Führung von Fachhochschulen
Übergangsbestimmung A Abs. 1 Bst. fbis zur Änderung vom 14. September 2005 der Fachhochschulverordnung (SR 414.711)
Neu kommt aufgrund der Aufnahme des neuen Studiengangs Wirtschaftsrecht in den Anhang der Verordnung des EVD über Studiengänge, Nachdiplomstudien und Titel an Fachhochschulen der geschützte Titel «Wirtschaftsjuristin FH»/«Wirtschaftsjurist FH» hinzu.
Übergangsbestimmung B Abs. 1 Bst. c zur Änderung vom 14. September 2005 der Fachhochschulverordnung
Personen, die ein Fachhochschuldiplom nach altem Recht erworben haben, können ab dem 1. Januar 2009 zusätzlich den entsprechenden Bachelor-Titel führen.
Als Variante wird der Titel "Bachelor of Law" als neuer geschützter Titel in der Übergangsbestimmung B Abs. 1 Bst. c zur Diskussion gestellt. Siehe dazu die erwähnten Ausführungen unter B.
31. Dezember 2007