Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2005/36: Bundesgesetz über die Produktsicherheit (PSG) · 10 Seiten
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rerseits wenden sich SGV, bauenschweiz, FEA, SMU und USIC gegen eine Verschärfung. Der TCS fordert Sanktionen im Verhältnis zum Umsatz des Herstellers, ähnlich wie die Sanktionsregelung im revidierten Kartellgesetz.
Übergangbestimmungen
Mehrfach wird eine längere Übergangsfrist, d.h. vier Jahre, verlangt (AG, GE, VD, SGV, Migros, CP).
Änderung bisherigen Rechts
Produkthaftpflichtgesetz
Die Änderung wird einerseits ausdrücklich begrüsst (so AG, Konsumentenorganisationen) ; zum Teil wird aber verlangt, dass die Auswirkungen vertiefter dargestellt werden (VD, GE, CP). Der SBV lehnt die Änderung ab und verlangt, dass statt dessen die Regelung des Produkthaftpflichtgesetzes auch im Produktsicherheitsgesetz aufgenommen wird.
Lebensmittelgesetzgebung
Die SP und die Konsumentenorganisationen möchten das Lebensmittelgesetz ändern und den Täuschungsschutz im Bereich der Gebrauchsgegenstände einführen.
COO.2101.103.4.127579 / 2007-01-24/14