Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2005/36: Bundesgesetz über die Produktsicherheit (PSG) · 10 Seiten

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langt wird, dass das Gesetz nicht über die Anforderungen der europäischen Richtlinie hinausgeht und dass insbesondere auch die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) nicht durch zusätzliche administrative Erschwernisse belastet werden. Namentlich deshalb werden Anpassungen einzelner Bestimmungen vorgeschlagen oder sogar eine gründliche Überarbeitung des Gesetzesentwurfs gewünscht (economiesuisse und der Schweizerische Arbeitgeberverband).

Sechs Stellungnahmen verlangen eine weitgehende Überarbeitung des Gesetzesentwurfes und neun Vernehmlassungsteilnehmer wollen einen Verzicht auf die Vorlage.

Von den Kantonen heissen 25 die Vorlage im Grundsatz gut, vor allem weil sie eine Angleichung an die europäischen Bestimmungen bringt. Vorschläge für Änderungen oder Vorbehalte erfolgen in erster Linie deshalb, weil die Kantone Gewicht darauf legen, dass das Gesetz und die Ausführungsbestimmungen KMU-kompatibel sind und den Unternehmen keine unnötigen zusätzlichen Belastungen auferlegt werden.

Ein Kanton (SG) lehnt den Vorschlag ab, weil er den Wirtschaftsunternehmen und dabei insbesondere kleinen Unternehmen neue Pflichten auferlege und damit permanenten administrativen Mehraufwand generiere.

Von den Parteien begrüsst die SP den Willen, ein Gesetz über die Produktsicherheit zu erlassen und die schweizerischen Bestimmungen eurokompatibler zu gestalten. Allerdings verfolgt sie eine grundsätzlich andere, weitergehende konsumentenpolitische Strategie und bemängelt deshalb beispielsweise, dass die Sicherheit von Dienstleistungen nicht Gegenstand der Vorlage ist und dass keine zentrale Stelle vorgesehen ist, die mit der Sicherheit von Konsumprodukten beauftragt ist. Auch die CVP stimmt dem Entwurf grundsätzlich zu und betont, dass zu vermeiden ist, dass die neuen Bestimmungen über das Schutzniveau des EU-Rechts hinausgehen und dass die administrative Belastung für den Inverkehrbringer möglichst gering zu halten ist. Die GPS schliesst sich der (befürwortenden) gemeinsamen Stellungnahme der wichtigsten Konsumentenorganisationen an.

Die SVP sieht keinen Handlungsbedarf für eine Revision im Bereich Produktsicherheit und lehnt die Revision des STEG als unnötig ab, dies umso mehr, als der Vorentwurf zum Teil über die entsprechenden Regelungen der EU hinausgehe.

Von den Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete stimmt der schweizerische Gemeindeverband dem Revisionsentwurf zu. Der schweizerische Städteverband stellt fest, dass keine spezifisch städtische Interessenlage vorliegt.

Von den Dachverbänden der Wirtschaft unterstützen der SGB und der KV Schweiz die Vorlage. Economiesuisse und SAGV stellen sich nicht grundsätzlich gegen die Vorlage, erachten jedoch eine Überarbeitung des Vorentwurfs als nötig, weil die Vorlage sonst zu Rechtsunsicherheit und neuen technischen Handelshemmnissen führen würde. Die Verhinderung von preistreibenden Handelshemmnissen setzt insbesondere voraus, dass die Bestimmungen nicht über die Regelungen der Europäischen Richtlinie hinausschiessen. Auch der SBV unterstützt das Ziel des Produktsicherheitsgesetzes grundsätzlich, hat aber Vorbehalte insbesondere zu der gleichzeitig vorgeschlagenen Änderung des Produkthaftpflichtgesetzes.

Der SGV lehnt die Revision des STEG ab, weil kein Handlungsbedarf bestehe und eine Erhöhung der Regulierungsdichte wachstumshemmend wirke und deshalb abzulehnen sei.

Die vier Konsumentenorganisationen von gesamtschweizerischer Bedeutung (acsi, FRC, kf und SKS) begrüssen in ihrer gemeinsamen Stellungnahme den Willen, ein (eurokompatibles) Gesetz über die Produktsicherheit zu verabschieden, das gleichermassen den Interessen der Benutzer wie der Hersteller diene. Sie bringen jedoch Vorbehalte an, namentlich weil

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