Projet
Consultation 2005/43: Evolution future de la politique agricole (Politique agricole 2011) · 370 pages
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Rahmenbedingungen für Produktion und Absatz (2. Titel LwG) Abbildung 35 Finanzhilfe für regionale Produkte und Spezialitäten
Starthilfe Finanzhilfe Aufbau, Entwicklung und Betrieb
Individuelle Basis Businessplan
Lösung
Finanzhilfe1/
Ev.Teilnahme3
nationales Projekt
Überregionales Projekt (Netzwerk)
,GHH
Vorabklärung Regionales Projekt
Regionales Projekt Fortführung
Konsolidierung
Nach Art. 136 LwG 4 Jahre 4 Jahre Keine Bundeshilfe
1 Jahr Aufbau1/ Konsolidierung 20%
50%3
Fr. 20‘000.-
Unternehmen
Abbruch
Keine Bundeshilfe
Æ Anpassung Art. 12 LwG, Absatzförderung
Æ Anpassung Absatzförderungsverordnung auf 1. August 2006
2.1.1.3 Kennzeichnungen / Qualitätszeichen
2.1.1.3.1 Ausgangslage
Biologischer Landbau
Die Kennzeichnung von Bio-Produkten im Rahmen von Artikel 14 LwG und Bio-Verordnung70 ist sowohl rechtlich als auch im Vollzug weitgehend konsolidiert. Der überzeugende Erfolg der Bio-Produkte auf dem Schweizer Markt zeigt auch, dass die Konsumentenschaft mit diesen Produkten vertraut und bereit ist, einen entsprechenden Preis zu bezahlen. Damit sind – im Zusammenspiel mit privatwirtschaftlichen Anstrengungen – die Ziele des Gesetzgebers erreicht worden.
Das im Landwirtschaftsgesetz verankerte Prinzip der Gesamtbetrieblichkeit hält den Grundgedanken des Bio-Landbaus fest, wonach die betrieblichen Kreisläufe mög-
70 SR 910.18