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Vernehmlassung 2005/43: Weiterentwicklung der Agrarpolitik (Agrarpolitik 2011) · 370 Seiten
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Rahmenbedingungen für Produktion und Absatz (2. Titel LwG)
vertreten durch den Proviande-Verwaltungsrat, vorgängig an. Dieser kann kürzere oder längere Einfuhrperioden beantragen, sofern sowohl die Vertreter der Produzenten als auch der Verarbeiter und des Handels einen entsprechenden Antrag mit Zweidrittelmehrheit unterstützen.
Aus administrativer Sicht verliefen die ersten Versteigerungen sowohl für die teilnehmenden natürlichen und juristischen Personen als auch die Verwaltung ohne Probleme. Die Bietenden können ihre Steigerungsgebote jederzeit durch einen gesicherten Internetzugang auf der Web-Applikation „eVersteigerung“ des BLW einreichen. Mehr als 80 Prozent aller Gebote werden bereits auf diese Weise übermittelt. Die restlichen Gebote werden per Fax oder per Post zugestellt und müssen anschliessend von Hand erfasst werden.
Die Versteigerungsergebnisse zeigen, dass einige neue Firmen am Importmarkt partizipieren und bisherige Importeure auch in anderen Fleisch- und Fleischwarenkategorien Zollkontingentsanteile ersteigern. Damit zeichnet sich bereits ab, dass mit der Versteigerung ein intensiverer Wettbewerb unter den Fleischimporteuren entsteht und damit das volkswirtschaftliche Ziel der AP 2007 erreicht werden kann. Der dadurch entstehende Druck auf die Margen der nachgelagerten Stufen der Fleischwirtschaft und die am 1. Juli 2005 abgelaufene zehnjährige Übergangsfrist betreffend der Anpassung von Räumen und Einrichtungen bestehender Schlachtanlagen führen zu einer Aufweichung bestehender Strukturen und zum Abbau vorhandener Überkapazitäten. Verschiedene Verbände und Organisationen prognostizierten als Folge der Versteigerung höhere Konsumenten- und tiefere Produzentenpreise. Ein konkreter preislicher Zusammenhang konnte bisher aber nicht nachgewiesen werden.
Pferdeeinfuhr
Das Teilzollkontingent Tiere der Pferdegattung ohne Zuchttiere, Esel, Maultiere und Maulesel (TZK 1) im Umfang von 2 922 Stück wird seit 1999 versteigert. Seit Beginn der Kontingentsbewirtschaftung wird das Teilzollkontingent Zuchttiere von 200 Stück entsprechend des Eingangs der Bewilligungsgesuche beim BLW verteilt. Das Teilzollkontingent Esel, Maultiere und Maulesel im Umfang von 200 Stück wird seit 2002 entsprechend der Reihenfolge der Verzollungen (Windhund an der Grenze) verteilt.
Im Gegensatz zu anderen Landwirtschaftsprodukten führen sehr viele Privatpersonen (rund 900 pro Jahr oder über 80% aller einführenden Personen) im TZK 1 Pferde ein. Häufig machen sie nur einmal oder über ein paar Jahre hinweg nur wenige Male von dieser Einfuhrmöglichkeit Gebrauch. Diese Privatpersonen nehmen deshalb das für professionelle Importeure einfache Versteigerungsverfahren als äusserst komplizierte Einfuhrregelung wahr, welche mit einem grossen Administrativaufwand verbunden ist. In den vergangenen Jahren kam es deshalb zu Dutzenden von Zollvergehen, indem ein Pferd ohne ersteigerten Zollkontingentsanteil eingeführt oder der Versteigerungspreis rechtswidrig nach der Verzollung bezahlt worden ist. Überdies wird das zu 100 Prozent versteigerte und zugeteilte TZK 1 seit einigen Jahren lediglich zwischen 80 und 93 Prozent ausgenützt. Die Versteigerung ist mit dieser Ausnützungsquote ein suboptimales Verteilverfahren. Es kommt hinzu, dass der mittlere Steigerungspreis von 350 Franken je Pferd nur 3 Prozent des durchschnittlichen Wertes eines im Jahr 2004 eingeführten Tieres beträgt. Ausserdem konkurrenziert eine grosse Zahl der importierten Pferde (z.B. Pferde und Ponys