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Vernehmlassung 2005/43: Weiterentwicklung der Agrarpolitik (Agrarpolitik 2011) · 370 Seiten
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Allgemeiner Teil
hung der Geschwindigkeit ist nur dann zu erwarten wenn die Landwirte ihre Arbeitskraft vermehrt ausserhalb der klassischen landwirtschaftlichen Produktion (Nebenerwerb, Diversifizierung) bzw. des landwirtschaftlichen Betriebs einsetzen können. Für letzteres sind Arbeitsplätze im ländlichen Raum ausschlaggebend.
1.4.2 Strategie
Die Rahmenbedingungen für die Schweizerische Ernährungswirtschaft sollen so weiterentwickelt werden, dass
¾ die hervorragenden, in attraktiven Kulturlandschaften von gut ausgebildeten,
motivierten Bäuerinnen und Bauern umwelt- und tiergerecht produzierten Nahrungsmittel optimal in Wert gesetzt und
¾ das vorhandene Potenzial für die Produktivitätsentwicklung und zur Senkung
der Kosten sozialverträglich umgesetzt werden.
Damit die landwirtschaftliche Produktion in der Schweiz erhalten werden kann, muss sich die Konkurrenzfähigkeit der gesamten Nahrungsmittelbranche weiter verbessern. Die Rahmenbedingungen sind so zu entwickeln, dass das vorhandene Potenzial für Produktivitätsforschritte mobilisiert wird und die Kosten sinken. Nur so können die von einem Abbau des Grenzschutzes ausgehenden Risiken vermindert werden. Die Anpassung der Rahmenbedingungen besteht in der Umlagerung eines grossen Teils der heute zur Preisstützung eingesetzten Mittel in produktunabhängige Direktzahlungen sowie in einer Senkung der Futtermittelzölle. Der Wegfall der Unterstützung von Verwertungsarten, die nur eine geringe Wertschöpfung erzielen, verbessert die Marktausrichtung von Produktion und Verarbeitung. Die Qualität und der hervorragende Ruf der Schweizer Produkte kommen dadurch besser zur Geltung. Zur Unterstützung ihrer Inwertsetzung wird das bestehende Instrumentarium der Absatzförderung erweitert. Die Weitergabe der Preissenkungen an die Konsumenten muss mit einer verschärften Wettbewerbspolitik sichergestellt werden. Auch zur Reduktion der Preisdifferenzen auf der Kostenseite muss die Wettbewerbspolitik aktiv werden. Ergänzend dazu wird die Landwirtschaft mit einem Bündel von weiteren Kostensenkungsmassnahmen entlastet.
Mit der Umlagerung der in der Marktstützung frei werdenden Mittel zu den Direktzahlungen kann die Erbringung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen trotz tieferer Preise sichergestellt werden. Das sinkende Preisniveau verringert auch den Druck zur Intensivierung der Produktion. Die ökologischen Ausgleichflächen werden konkurrenzfähiger und der Anreiz für einen effizienteren Ressourceneinsatz grösser. Er soll weiter verstärkt werden durch die Unterstützung von Projektinitiativen für die Einführung ressourcenschonender Techniken und für die Lösung lokaler Probleme. Eine generelle Verschärfung der Auflagen ist nicht notwendig. Vielmehr sollen die bestehenden Anforderungen auf ihre Notwendigkeit überprüft und die Administration vereinfacht werden.
Dank der Mittelumlagerung kann der wirtschaftliche Druck auf das Niveau der vergangenen Jahre begrenzt werden. Zur Erleichterung des Strukturwandels sollen der Anreiz zum Einstieg in die Landwirtschaft reduziert und Regelungen, die den Ausstieg aus der Landwirtschaft erschweren, gelockert werden. Alternative Erwerbsformen wie Nebenerwerb, Diversifizierung oder überbetriebliche Zusammenarbeit sollen zudem rechtlich nicht benachteiligt werden. Zur Förderung von Arbeitsmöglich-