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Vernehmlassung 2005/43: Weiterentwicklung der Agrarpolitik (Agrarpolitik 2011) · 370 Seiten

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Handlungsachsen

teralen II neu geschaffenen Rechtsgrundlagen manifestieren den politischen Willen, dieses Instrument vorläufig weiter einzusetzen. Aufgrund der WTO-Verpflichtungen wird auch diese Exportsubvention mittelfristig auslaufen.

(1.5) Die Verteilung der Zollkontingente von Butter und Kartoffeln soll neu durch

Versteigerung vorgenommen werden, um die Konkurrenzfähigkeit der importierenden Verarbeitungs- und Handelsfirmen zu stärken.

Das Tempo dieses Ab- und Umbaus hängt wesentlich davon ab, wieweit die Landwirtschaft auf der Kostenseite entlastet werden kann. Verbesserungen sind einerseits über tiefere Preise für Produktionsmittel, andererseits durch einen effizienteren Einsatz von Produktionsfaktoren zu erreichen. Folgende Anpassungen stehen im Vordergrund:

(1.6) Zur Verbilligung der Produktionsmittel wie Dünger, Pflanzenschutz- und Tier-

arzneimittel sowie Maschinen, Hofeinrichtungen und Baustoffe ist der Wettbewerb im vorgelagerten Wirtschaftsbereich durch eine konsequente Anwendung des Kartellrechts zu stärken.

(1.7) Die Vorschriften für Gebäude und Maschinen wurden überprüft. Wo möglich

wird eine Aufhebung bzw. Lockerung der Vorschriften vorgeschlagen.

(1.8) Zur Steigerung der betrieblichen Faktoreffizienz sollen die Kriterien für die

Gewährung von einzelbetrieblichen Investitionshilfen verschärft werden.

Kosteneinsparungen über weniger Auflagen im Bereich der Ökologie und des Tierschutzes sind kaum möglich. Die Auflagen sind nötig, um die ökologischen Leistungen sicherzustellen und negative ökologische Auswirkungen der landwirtschaftlichen Produktion zu verhindern. Sie können nur dann gelockert oder vereinfacht werden, wenn der heutige Leistungsstandard beibehalten bleibt. Möglich ist aber eine gewisse Kostensenkung im Vollzug (Handlungsachse 5).

1.5.2 Handlungsachse 2: Gemeinwirtschaftliche Leistungen sicherstellen

Die Mittel, die im Bereich der Marktstützung frei werden, sollen zu den Direktzahlungen umgelagert werden. Die Direktzahlungen werden wie bisher sowohl flächenwie auch tiergebunden ausgerichtet. Im Direktzahlungsbereich werden die folgenden Änderungen vorgeschlagen:

(2.1) Auch für die Haltung von Milchkühen soll künftig ein RGVE-Beitrag ausge-

richtet werden. Die dazu benötigten Mittel stammen hauptsächlich aus der Milchmarktstützung (Umlagerung aller Beihilfen und eines Teils der Zulagen). Für die Haltung aller raufutterverzehrender Tiere wird dann ein einheitlicher RGVE-Beitrag bezahlt, der jedoch tiefer ist als heute.

(2.2) Mit den frei werdenden Mitteln aus der Marktstützung im Ackerbau soll der

Zusatzbeitrag für das offene Ackerland erhöht werden. Mit dieser Erhöhung wird die Schwellenpreissenkung für die Getreideproduzenten knapp zur Hälfte ausgeglichen.

(2.3) Im Rahmen der Marktstützungsumlagerung sollen ebenfalls die Beiträge für

Tierhaltung unter erschwerten Produktionsbedingungen (TEP-Beiträge) erhöht werden. Dadurch kann verhindert werden, dass infolge des Wegfalls der Zusatzkontingente nach der Abschaffung der Milchkontingentierung und der