Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2005/48: Innerstaatliche Umsetzung des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafen (Anti-Folter-Konvention) · 7 Seiten

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Zusammenfassung des Ergebnisses des Vernehmlassungsverfahrens

1. Einleitung

Mit Beschluss vom 23. September 2005 hat der Bundesrat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) ermächtigt, ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen über die Ratifikation des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe vom 18. Dezember 2002 (Fakultativprotokoll) sowie die entsprechende Ausführungsgesetzgebung. Das EJPD hat daraufhin die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen Parteien sowie die interessierten Verbände und Organisationen zur Stellungnahme bis Ende 2005 eingeladen.

Zur Stellungnahme eingeladen wurden 63 Adressaten. 56 Antworten sind eingegangen, darunter 2 ausdrückliche Verzichte auf eine inhaltliche Stellungnahme (Ecosu und kv schweiz). Stellung genommen haben 26 Kantone, 8 Parteien, worunter alle Bundesratsparteien, und 20 Organisationen.

2. Generelle Einschätzung der Vorschläge

Die Ratifikation des Fakultativprotokolls wird überwiegend begrüsst (Kantone, 7 Parteien, 14 Organisationen), vereinzelt abgelehnt (SVP, CP, CVAM, SAGV und SGV). 4 Kantone, 6 Parteien und 7 Organisationen plädieren für eine rasche Ratifikation.

Die vorgeschlagene Ausführungsgesetzgebung stiess bei den Kantonen, 7 Parteien und 14 Organisationen auf grundsätzliche Zustimmung. Vereinzelt wird gefordert, dass die Schweiz das Fakultativprotokoll mustergültig umzusetzen habe; Gegner der Ratifikation wollen demgegenüber eine etwaige Umsetzung auf das Minimum reduziert sehen. Verschiedene Vernehmlasser fordern, dass neben den bereits übernommenen weitere Bestimmungen des Fakultativprotokolls in der Ausführungsgesetzgebung ausdrücklich erwähnt werden, so namentlich die Zusammenarbeit zwischen nationalem Präventionsmechanismus und dem Unterausschuss für Prävention sowie die Regelung der von den Behörden zu treffenden Folgemassnahmen. Umstritten sind vorab die Entschädigung der Mitglieder der neu zu schaffenden Kommission zur Verhütung von Folter und die Frage, ob der Kommission ein ständiges Sekretariat beigeordnet werden soll.

3. Die Meinungen zu den einzelnen Bestimmungen

3.1. Art. 1 Gegenstand

20 Kantone, 7 Parteien und 13 Organisationen begrüssen, dass der innerstaatliche Umsetzungsmechanismus auf Bundesebene geschaffen wird. Während sich 1 Kanton (AG) und 2 Parteien (FDP, CVP) gegen zusätzliche kantonale Präventionsmechanismen stellen, fordert ein Kanton (TI) die Subsidiarität gegenüber bestehenden kantonalen Mechanismen, und 2 Kantone (SO, VD) begrüssen, dass die Kantone eigene Kommissionen einsetzen oder beibehalten können.

3.2. Art. 2 Aufgaben

Die Kommentierungen sind punktueller Natur. Angeregt wird die Prüfung weiter gehender Kompetenzen für den nationalen Präventionsmechanismus (DJS). Gemäss 3 Kantonen (ZH, JU, GE), 3 Parteien (FDP, GPS, LPS) und 4 Organisationen (ai, MERS,

ACAT, apt) soll hier die Zusammenarbeit mit dem Unterausschuss für Prävention ausdrücklich aus dem Fakultativprotokoll übernommen werden. Ebenso sei die Koordination mit bestehenden kantonalen Mechanismen sicherzustellen (H+) und eine Anzeigepflicht bei festgestellten Verletzungen der UNO-Konvention gegen Folter zu statuieren (TRIAL). Bei Bst. a sei der Einbezug des medizinischen Personals sicherzustellen (H+). In Bst. b sei die Pflicht zur Prüfung und Diskussion der Kommissionsempfehlungen zu ergänzen (ZH, JU, TRIAL, apt); TRIAL fordert die Erfassung auch privater Institutionen.