Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2005/48: Innerstaatliche Umsetzung des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafen (Anti-Folter-Konvention) · 12 Seiten

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Innerstaatliche Umsetzung des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (OP-CAT)

I. Einleitende Hinweise

Der vorliegende Bericht des EJPD wurde auf der Grundlage der Arbeiten einer interdepartementalen Arbeitsgruppe zusammengestellt, an der auch die Kantone beteiligt waren. Diese Arbeitsgruppe hatte den Auftrag, die innerstaatliche Umsetzung des OP-CAT vorzubereiten, damit die Schweiz dieses baldmöglichst ratifizieren kann. Am 21. Dezember 2004 hat die Arbeitsgruppe ihren Bericht dem Vorsteher des EJPD vorgelegt.

II. Das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe

1. Vorgeschichte

Die Idee für dieses Protokoll entstand vor 25 Jahren und geht auf eine Initiative des Genfers Jean-Jacques Gautier zurück, der das „Comité contre la torture“ gründete (Ausschuss gegen Folter, heute „Association pour la prévention de la torture“, APT, Vereinigung zur Verhütung von Folter). Jean-Jacques Gautier wollte mit einer wirkungsvollen internationalen Institution die Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung weltweit beseitigen. Die Schweiz unterstützte diese Idee, indem sie die Erarbeitung eines Fakultativprotokolls zum Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1984 gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe vorschlug (im Folgenden: CAT). Ab dem Beginn der Arbeiten im Jahr 1992 war die Schweiz aktiv beteiligt. Da sie damals noch nicht UNO-Mitglied war, unterhielt sie für die Erarbeitung und Verabschiedung des Protokolls eine enge Zusammenarbeit mit Costa Rica. Die Arbeiten in der Kommission für Menschenrechte waren vorübergehend bis 2001 blockiert, hauptsächlich weil es unterschiedliche Auffassungen über die Schaffung eines Gremiums gab. Schliesslich wurde im Januar 2002 eine Kompromisslösung gefunden, der sich alle Staaten anschlossen. Das System zur Verhütung von Folter beruht auf zwei Säulen: zum einen auf einem internationalen Gremium – dem so genannten «Unterausschuss» des Ausschusses gegen Folter – und zum anderen auf einem innerstaatlichen Gremium zur Verhütung von Folter.

Das OP-CAT wurde im April 2002 von der Kommission für Menschenrechte, anschliessend von der Dritten Kommission der UNO-Generalversammlung und schliesslich am 18. Dezember 2002 von der Generalversammlung selbst mit 127 gegen 4 Stimmen (USA, Marshall-Inseln, Niger, Palau) bei 42 Enthaltungen angenommen. Die Schweiz unterzeichnete das OP-CAT am 25. Juni 2004 in New York. Das Protokoll tritt in Kraft, sobald es von 20 Staaten ratifiziert ist. Bis Ende