Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2005/6: Erläuternder Bericht über die Umsetzung der revidierten Empfehlungen der Groupe d'action financière sur la lutte contre le blanchiment de capitaux · 65 Seiten

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Botschaft

1 Allgemeiner Teil

1.1 Ausgangslage

Die Schweiz misst einem gesunden Finanzplatz eine grosse Bedeutung bei. Sie setzt sich insbesondere dafür ein, dass der Finanzplatz nicht zu kriminellen Zwecken, namentlich der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung missbraucht wird. Zu diesem Zweck nimmt sie seit deren Gründung aktiv an der Tätigkeit der Groupe d’action financière sur la lutte contre le blanchiment de capitaux (GAFI) teil. Das GAFI hat insbesondere den Zweck, international geltende Standards zur Verhinderung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung auszuarbeiten. Es wurde 1989 gegründet und setzt sich zurzeit aus 33 Mitgliedländern und Staaten sowie zwei regionalen Organisationen zusammen. Das GAFI arbeitete 40 Empfehlungen zur Verhinderung der Geldwäscherei aus sowie im Nachgang zu den Terroranschlägen vom 11. September 2001 acht Spezialempfehlungen, welche im Oktober 2001 verabschiedet worden sind. Eine neunte Sonderempfehlung über den grenzüberschreitenden Bargeldtransport wurde im Oktober 2004 angenommen. Sie wird im vorliegenden Entwurf nicht behandelt. Die 40 Geldwäscherei-Empfehlungen legen die Rahmenbedingungen zur Bekämpfung der Geldwäscherei fest. Sie sind 2003 total revidiert worden. Im Zuge der internationalen Bestrebungen, nicht nur die Geldwäscherei, sondern neu auch die Terrorismusfinanzierung zu bekämpfen, wurden die GAFI-Standards im Rahmen dieser Revision auf die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung ausgeweitet. Zudem stellte sich im Laufe der Zeit heraus, dass die Geldwäscherei sich vom traditionellen Finanzsektor auf andere Bereiche verlagert. Betroffen sind insbesondere der Handel mit kostspieligen und leicht handelbaren Waren. Entsprechend wurden die GAFI-Empfehlungen anlässlich ihrer Revision auf Bereiche ausserhalb des Finanzsektors ausgeweitet. Die 40 revidierten Empfehlungen stellen den neuen internationalen Standard zur Bekämpfung der Geldwäscherei und neu auch zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung dar. Sie beschränken sich nicht mehr ausschliesslich auf den klassischen Finanzsektor, sondern betreffen auch ausgewählte, für Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung anfällige Bereiche ausserhalb dieses Sektors.

Die Schweiz hiess die 40 revidierten Empfehlungen an der Plenarsitzung des GAFI vom 18.–20. Juni 2003 gut. Die heutige Schweizer Gesetzgebung stimmt mit diesen neuen Standards bereits weitgehend überein. Gewisse Anpassungen sind jedoch notwendig, damit die Schweiz mit den revidierten Empfehlungen kompatibel ist. Es liegt im Interesse des Wirtschaftsplatzes Schweiz mit den internationalen Standards im Einklang zu stehen. Aus diesem Grund hat die Schweiz diese Standards angenommen und nimmt die notwendigen gesetzlichen Anpassungen im Rahmen dieser Revision vor.

Die neuen Empfehlungen weichen in einigen Punkten von der heutigen Schweizer Gesetzgebung und Politik zur Bekämpfung der Geldwäscherei ab. In den neuen Empfehlungen wird die Liste der Verbrechen, welche Vortaten der Geldwäscherei sein können, ausgeweitet. Das bedingt Anpassungen des Strafgesetzbuches (StGB), des Urheberrechtsgesetzes, des Ausländergesetzes, des