Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2005/69: Bundesgesetz über die Psychologieberufe (Psychologieberufegesetz; PsyG) · 55 Seiten

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3 Zusammenfassung der Ergebnisse

In Kürze Allgemein • 88 von 128 Rückmeldungen stammen von Organisationen und interessierten Kreisen aus

dem Psychologiebereich (Dach- und Fachverbände, private Weiterbildungsinstitute).

• Der Gesetzesvorentwurf über die Psychologieberufe wird von einer grossen Mehrheit der Ver-

nehmlassungsteilnehmer begrüsst und als insgesamt positiv gewertet.

• Zentral und unbestritten ist ein Titelschutz an sich, der Gesundheitsschutz und der Schutz vor

Täuschung und Irreführung.

Stakeholder

• 24 Kantone sowie die GDK und die CRUS begrüssen den Entwurf grundsätzlich. Verschiedene

Kantone legen Wert auf den Erhalt ihrer Autonomie.

• Die Parteien sind mehrheitlich für eine Bundesregelung. Die SVP ist gegen ein Gesetz.

• Die öffentlichen Ausbildungsinstitutionen begrüssen ein solches Gesetz. Vereinzelt wird ein

Eingriff in die kantonale Hochschulkompetenz festgestellt.

• Private Weiterbildungsinstitute sehen sich zum Teil gegenüber den öffentlichen Ausbildungs-

institutionen benachteiligt und sie sehen die Wirtschaftsfreiheit eingeschränkt.

• Die Dachverbände / Berufsorganisationen begrüssen den Gesetzesentwurf.

• Die Verbände psychologischer Richtung sehen ihre Erwartungen mehrheitlich erfüllt. Allerdings

fordern sie, dass der Geltungsbereich alle qualifizierten psychologischen Tätigkeiten umfassen soll.

• Zahlreiche Fachverbände psychotherapeutischer Richtung weisen auf den Spezialfall Psychothe-

rapie hin: Vielfalt und Interdiszisplinarität, spezielle Situation in der Weiterbildung, eigener theoretisch-konzeptioneller Zugang und deshalb Priorität des Gesundheitsschutzes gegenüber anderen Psychologierichtungen. Sie fordern eine Psychotherapiekommission.

• Vertreter aus Berufen mit beratenden Tätigkeiten befürchten ein faktisches Berufsverbot, ins-

besondere durch die Bestimmungen zum Titelschutz.

• Mehrere Organisationen der Ärzteschaft fordern eine klare Abgrenzung zur Medizin inbesondere

zur Psychotherapie.

Inhalt

• Es wird mehrheitlich gefordert, dass der Geltungsbereich alle psychologischen Tätigkeiten

umfassen soll.

• Es herrscht keine Einigkeit darüber, welche Psychologieberufe eines besonderen Schutzes

bedürfen.

• „Psychologieberufe im Gesundheitswesen“ wird als unklar bezeichnet und mehrheitlich die

Formulierung „Psychologieberufe mit Auswirkungen auf die Gesundheit“ gefordert.

• Die Meinungen über die Ausgestaltung des Titelschutzes divergieren. Eine Mehrheit spricht

sich für einen ausgedehnten Titelschutz aus.

• Qualitätssicherung durch Akkreditierung (Überprüfung der Qualität von Strukturen, Prozessen

und Ergebnissen durch Selbst- und Fremdevaluation) wird allgemein begrüsst. Es wird allerdings zusätzlicher administrativer und finanzieller Aufwand befürchtet.

• Die Zielvorgaben zu Aus-und Weiterbildung werden zum Teil als zu dicht bezeichnet.

• Vertreter der Psychotherapie fordern nebst einer Psychologieberufekommission die Schaffung

einer Psychotherapiekommission.