Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2005/69: Bundesgesetz über die Psychologieberufe (Psychologieberufegesetz; PsyG) · 55 Seiten
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3 Zusammenfassung der Ergebnisse
In Kürze Allgemein • 88 von 128 Rückmeldungen stammen von Organisationen und interessierten Kreisen aus
dem Psychologiebereich (Dach- und Fachverbände, private Weiterbildungsinstitute).
• Der Gesetzesvorentwurf über die Psychologieberufe wird von einer grossen Mehrheit der Ver-
nehmlassungsteilnehmer begrüsst und als insgesamt positiv gewertet.
• Zentral und unbestritten ist ein Titelschutz an sich, der Gesundheitsschutz und der Schutz vor
Täuschung und Irreführung.
Stakeholder
• 24 Kantone sowie die GDK und die CRUS begrüssen den Entwurf grundsätzlich. Verschiedene
Kantone legen Wert auf den Erhalt ihrer Autonomie.
• Die Parteien sind mehrheitlich für eine Bundesregelung. Die SVP ist gegen ein Gesetz.
• Die öffentlichen Ausbildungsinstitutionen begrüssen ein solches Gesetz. Vereinzelt wird ein
Eingriff in die kantonale Hochschulkompetenz festgestellt.
• Private Weiterbildungsinstitute sehen sich zum Teil gegenüber den öffentlichen Ausbildungs-
institutionen benachteiligt und sie sehen die Wirtschaftsfreiheit eingeschränkt.
• Die Dachverbände / Berufsorganisationen begrüssen den Gesetzesentwurf.
• Die Verbände psychologischer Richtung sehen ihre Erwartungen mehrheitlich erfüllt. Allerdings
fordern sie, dass der Geltungsbereich alle qualifizierten psychologischen Tätigkeiten umfassen soll.
• Zahlreiche Fachverbände psychotherapeutischer Richtung weisen auf den Spezialfall Psychothe-
rapie hin: Vielfalt und Interdiszisplinarität, spezielle Situation in der Weiterbildung, eigener theoretisch-konzeptioneller Zugang und deshalb Priorität des Gesundheitsschutzes gegenüber anderen Psychologierichtungen. Sie fordern eine Psychotherapiekommission.
• Vertreter aus Berufen mit beratenden Tätigkeiten befürchten ein faktisches Berufsverbot, ins-
besondere durch die Bestimmungen zum Titelschutz.
• Mehrere Organisationen der Ärzteschaft fordern eine klare Abgrenzung zur Medizin inbesondere
zur Psychotherapie.
Inhalt
• Es wird mehrheitlich gefordert, dass der Geltungsbereich alle psychologischen Tätigkeiten
umfassen soll.
• Es herrscht keine Einigkeit darüber, welche Psychologieberufe eines besonderen Schutzes
bedürfen.
• „Psychologieberufe im Gesundheitswesen“ wird als unklar bezeichnet und mehrheitlich die
Formulierung „Psychologieberufe mit Auswirkungen auf die Gesundheit“ gefordert.
• Die Meinungen über die Ausgestaltung des Titelschutzes divergieren. Eine Mehrheit spricht
sich für einen ausgedehnten Titelschutz aus.
• Qualitätssicherung durch Akkreditierung (Überprüfung der Qualität von Strukturen, Prozessen
und Ergebnissen durch Selbst- und Fremdevaluation) wird allgemein begrüsst. Es wird allerdings zusätzlicher administrativer und finanzieller Aufwand befürchtet.
• Die Zielvorgaben zu Aus-und Weiterbildung werden zum Teil als zu dicht bezeichnet.
• Vertreter der Psychotherapie fordern nebst einer Psychologieberufekommission die Schaffung
einer Psychotherapiekommission.