Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2005/69: Bundesgesetz über die Psychologieberufe (Psychologieberufegesetz; PsyG) · 55 Seiten
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• Vertreter der Psychotherapie fordern einen Zugang zur Weiterbildung für psychologienahe
Studienabschlüsse in anderen Fächern der Geistes- und Sozialwissenschaften.
• Als Schwachpunkte des Vorentwurfs bezeichnet werden hauptsächlich der Geltungsbereich,
der in Varianten vorgelegt wurde, und die vorgesehenen Übergangsbestimmungen .
• Einige Kantone sowie die GDK fordern die Schaffung eines Registers (analog MedBG) oder
mindestens die Verhinderung des Zulassungstourismus.
• Eine unklare Abgrenzung gegenüber anderen Bildungsgesetzen (Universitätsförderungsge-
setz UFG, Fachhochschulgesetz FHSG) wurde festgestellt.
• Es wurden Widersprüche zur Bildungssystematik gemäss Bologna festgestellt: Trotz klarer
Gesetzeslage wird bestritten dass der Bachelor als berufsbefähigender Abschluss gilt.
• Mehrere Vernehmlassungsteilnehmende betonen, dass die Aussage im Erläuternden Bericht,
wonach das Psychologieberufegesetz kein Schritt hin zu einer Ausweitung des obligatori-