Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2005/69: Bundesgesetz über die Psychologieberufe (Psychologieberufegesetz; PsyG) · 55 Seiten

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• Vertreter der Psychotherapie fordern einen Zugang zur Weiterbildung für psychologienahe

Studienabschlüsse in anderen Fächern der Geistes- und Sozialwissenschaften.

• Als Schwachpunkte des Vorentwurfs bezeichnet werden hauptsächlich der Geltungsbereich,

der in Varianten vorgelegt wurde, und die vorgesehenen Übergangsbestimmungen .

• Einige Kantone sowie die GDK fordern die Schaffung eines Registers (analog MedBG) oder

mindestens die Verhinderung des Zulassungstourismus.

• Eine unklare Abgrenzung gegenüber anderen Bildungsgesetzen (Universitätsförderungsge-

setz UFG, Fachhochschulgesetz FHSG) wurde festgestellt.

• Es wurden Widersprüche zur Bildungssystematik gemäss Bologna festgestellt: Trotz klarer

Gesetzeslage wird bestritten dass der Bachelor als berufsbefähigender Abschluss gilt.

• Mehrere Vernehmlassungsteilnehmende betonen, dass die Aussage im Erläuternden Bericht,

wonach das Psychologieberufegesetz kein Schritt hin zu einer Ausweitung des obligatori-

schen Leistungsbereichs der sozialen Krankenversicherer beinhalte, richtig und wichtig sei.