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Vernehmlassung 2005/78: Basel II - Umsetzung in der Schweiz · 187 Seiten
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EBK-RS 06/[xy] Anhang 12: Hinweise zu diversen Details Seite 2
Die bei Termingeschäften im Handelsbuch zu berücksichtigenden synthetischen Staatsanleihen stellen daher für Terminpositionen im Bankenbuch keine Marktrisikopositionen im Sinne von Art. 81 ERV dar. Aus diesem Rundschreiben ergeben sich demnach für diese keine Eigenmittelanforderungen.
Für Zinsänderungsrisiken im Bankenbuch gelten die Bestimmungen des Rundschreibens 99/1.
8. Begriff „Zinsinstrument“ nach Art. 62 Abs. 1 und 76 Abs.1 ERV
Unter den Begriff Zinsinstrumente gemäss Art. 62 Abs. 1 und 76 Abs. 1 ERV fallen grundsätzlich jene Instrumente, bei welchen Zinsänderungsrisiken als Risikofaktor im Vordergrund stehen und die emittentenspezifische Risiken aufweisen. Interest Rate Swaps und Festhypotheken sind zwar beispielsweise gemäss allgemeinem Sprachgebrauch Zinsinstrumente, werden aber im Rahmen der Eigenmittelvorschriften nicht nach Art. 62 Abs. 1 bzw. 76 Abs. 1 ERV behandelt. Wie Caps, Floors oder Zinsfutures birgt jedoch auch ein Interest Rate Swap auf Grund des fehlenden Emittenten kein emittentenspezifisches Risiko und kann daher diesbezüglich mit 0% gewichtet werden.
Auch eine Festhypothek enthält kein emittentenspezifisches Risiko; sie ist jedoch gemäss den Vorschriften für das Kreditrisiko zu unterlegen (Art. 59 bzw. 74 ERV).