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Vernehmlassung 2005/78: Basel II - Umsetzung in der Schweiz · 187 Seiten
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EBK-RS 06/ Operationelle Risiken Seite 4
Die Eigenmittelanforderungen im Standardansatz KSA ergeben sich als22
1 3 8 K = ⋅ ∑ max 0, ∑GI ⋅β SA i, j i
3 j = 1 i = 1
Dabei entspricht
• GIi,j dem Ertragsindikator GI für das i-te Geschäftsfeld im jeweils relevanten Jahr j; und23
• βi einem als fixer Prozentsatz für das i-te Geschäftsfeld vorgegebenen, für alle Banken identischen, 24
Multiplikator.
B. Allgemeine Anforderungen (Art. 94 Abs. 3 ERV)
Sämtliche Banken, die den Standardansatz verwenden, müssen die qualitativen Grundanforderungen 25 gemäss Anhang 1 erfüllen.
Jede Bank muss nach Massgabe von Anhang 2 spezifische Grundsätze zur Allokation von Geschäftsak- 26 tivitäten in die standardisierten Geschäftsfelder nach Rz 20 festlegen und dafür über dokumentierte Kriterien verfügen. Die Kriterien sind regelmässig zu überprüfen und müssen den jeweils aktuellen Veränderungen der Aktivitäten der Bank angepasst werden.
C. Zusätzliche Anforderungen für im Ausland tätige Banken
Eine Bank, die im Ausland über Zweigniederlassungen oder nach den Eigenmittelvorschriften zu kon- 27 solidierende Gruppengesellschaften verfügt, muss zusätzlich die Anforderungen nach Rz 28–41 erfüllen.
Die Bank muss über eine für das Management operationeller Risiken zuständige Stelle verfügen, wel- 28 che dafür verantwortlich, dass
• Strategien zur Identifikation, Beurteilung, Überwachung, Kontrolle und Verminderung operationel- 29
ler Risiken entwickelt werden;
der operationellen Risiken etabliert werden;
• für die gesamte Bank geltende Grundsätze und Verfahren für das Management und die Kontrolle 30 • eine Methodik zur Beurteilung der operationellen Risiken entwickelt und implementiert wird; und31
• ein Meldesystem für operationelle Risiken entwickelt und implementiert wird.32
schliesslich bedeutender Verluste aus den einzelnen Geschäftsfeldern.
Als Teil des institutsinternen Systems zur Beurteilung operationeller Risiken muss die Bank systema- 33 tisch die für ihr Geschäft relevanten Daten aus dem Bereich der operationellen Risiken sammeln, ein- Das Beurteilungssystem muss eng in die Risikomanagementprozesse der Bank integriert sein.34
Die daraus gewonnenen Erkenntnisse müssen integraler Bestandteil der Prozesse zur Überwachung und 35 Kontrolle des institutsspezifischen operationellen Risikoprofils sein. Beispielsweise müssen diese Informationen in der Berichterstattung an das Management und in der Risikoanalyse eine prominente Rolle spielen.
Die Bank muss über Anreizsysteme verfügen, welche zur Verbesserung des Managements operationel- 36 ler Risiken beitragen können.