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Vernehmlassung 2005/78: Basel II - Umsetzung in der Schweiz · 187 Seiten

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EBK-RS 06/ EM-Offenlegung Seite 3

rechnung dementsprechend anzupassen.

Die übrigen Banken, welche die Bedingungen von Rz 8-11 für eine partielle Offenlegung nicht erfül- 14 len, unterliegen unter Berücksichtigung ihrer ausgeübten Tätigkeiten und deren Materialität der vollen Offenlegungspflicht (volle Offenlegung).

IV. Genehmigung

Das Organ für die Oberleitung, Aufsicht und Kontrolle genehmigt die Offenlegung im Sinne dieses 15 Rundschreibens.

V. Offenlegung qualitativer Informationen

Qualitative Informationen müssen unter Berücksichtigung der ausgeübten Aktivitäten und deren We- 16 sentlichkeit zum Zeitpunkt der Jahresabschlusses gemäss den Randziffern 17-36 erstellt oder angepasst werden.

A. Beteiligungen und Umfang der Konsolidierung

Zu beschreiben sind:

• der für die Eigenmittelberechnung relevante Konsolidierungskreis mit Angabe der wesentlichen 17

Unterschiede zum Konsolidierungskreis gemäss Rechnungslegung;

• wesentliche Gruppengesellschaften, die vollkonsolidiert bzw. quotenkonsolidiert werden;18

der eigenmittelmässigen Behandlung (Abzug oder Gewichtung);

• wesentliche Beteiligungen, die weder vollkonsolidiert noch quotenkonsolidiert werden, mit Angabe 19 • wesentliche Veränderungen des Konsolidierungskreises gegenüber dem Vorjahr;20

• allfällige Restriktionen, welche die Übertragung von Geldern oder Eigenmitteln innerhalb der 21

Gruppe verhindern.

B. Anrechenbare und erforderliche Eigenmittel

Zu beschreiben sind:

• gegebenenfalls die Berücksichtigung von Gruppengesellschaften im Versicherungsbereich (ohne 22

Angaben zu sog. „captives“, s. Art. 8 ERV);

• die wesentlichen „innovativen“, „hybriden“ und nachrangigen Instrumente.23

C. Kreditrisiko

Zu beschreiben sind:

• die Strategie, Prozesse und Organisation zur Bewirtschaftung der Kreditrisiken sowie das beste- 24

hende Reportingsystem;

• die Risikopraxis sowie die Praxis betreffend Sicherheiten (falls materiell: inklusive der zur Besi- 25

cherung verwendeten Haupttypen von Kreditderivaten und Garantien).

Zu nennen sind:

• die herangezogenen Rating- und Exportversicherungsagenturen sowie die Gründe von Änderungen; 26