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Vernehmlassung 2005/78: Basel II - Umsetzung in der Schweiz · 187 Seiten

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EBK-RS 06/✍ Anhang 3: Übersicht zur Klassifikation von Ereignistypen Seite 7

auf explizite Erwähnung im Rundschreiben. Einhaltung ist durch übrige Anforderungen bereits sichergestellt.

104 680 Grundsätzliche Möglichkeit der partiellen AMA-Anwendung

105 680, Pkt. 1/2 Vollständige Abdeckung

106 680, Pkt. 3 Abdeckung zum Zeitpunkt der Implementation

107 680, Pkt. 4 Zeitplan zur Ausdehnung des AMA

108 680, Pkt. 4 BIA und SA dürfen nicht aus Gründen der EM-Optimierung in einzelnen Be-

reichen beibehalten werden: Das Rundschreiben formuliert hier die Idee im letzen Satz von §680, Pkt. 4 explizit aus.

109 681 Abgrenzung zwischen den verschiedenen Ansätzen

110 – Expliziter Hinweis auf Nichtzulässigkeit der Verwendung verschiedener Ver-

fahren zur Bestimmung der OpR-EM-Anforderungen

– 682 Spezialregelung für AMA bei ausländischer Tochter einer Bank, die konsoli-

diert auf Gruppenebene keinen AMA anwendet: keine Berücksichtigung im Rundschreiben.

– 683 Hinweis zu zurückhaltender Genehmigungspraxis für Fälle nach §682: in der

schweizerischen Umsetzung irrelevant.

111 778; Fussno- Eingriffe unter Pillar II

ten 92 u. 99

112 – Datum des In-Kraft-Tretens

Anhang 1 Separates Do- Qualitative Grundanforderungen: Entspricht der schweizerischen Umsetzung

kument der Basler „Sound Practices for the Management and Supervision of Operational Risk“.

Anhang 2A Annex 6 Kategorisierung der Geschäftsfelder: Übersicht

Anhang 2B Annex 6 Kategorisierung der Geschäftsfelder: Allokation

– Fussnote 2, Ergänzende Hinweise zum Mapping auf Geschäftsfelder: Im Rundschreiben

Annex 6 nicht explizit erwähnt.

Anhang 3 Annex 7 Übersicht zur Klassifikation von Ereignistypen