Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2005/78: Basel II - Umsetzung in der Schweiz · 65 Seiten

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Hilfe von Multiplikatoren angepasst. Zur Bestimmung der definitiven Risikogewichte und der Multiplikatoren wird sich die Bankenkommission auf eine im vierten Quartal 2005 durchzuführende quantitative Erhebung (Quantitative Impact Study CH, QIS-CH) bei den Schweizer Banken abstützen. Zudem beabsichtigt die Bankenkommission, im ersten Quartal 2006 – in enger Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Bankiervereinigung – eine Abschätzung der Umsetzungskosten von Basel II in der Schweiz vorzunehmen. Dabei wird sie bei ihren Erhebungen auf die Unterstützung der Banken angewiesen sein, zumal die Teilnahme an dieser Umfrage auf Freiwilligkeit basieren wird. (Vgl. Abschnitte 17.4 und 17.5)

Zeitplan

Die Schweiz schliesst sich dem von Basel II vorgesehenen und von der EU ebenfalls übernommenen Zeitplan an. Die Entwürfe der neuen Eigenmittel- und Risikoverteilungsverordnung und der geänderten Bankverordnung sollen dem Bundesrat rechtzeitig für eine Inkraftsetzung auf den 1. Januar 2007 unterbreitet werden. Die Bankenkommission ihrerseits wird im vierten Quartal 2006 die Rundschreiben nach Erlass der erwähnten Verordnungen durch den Bundesrat verabschieden. (Vgl. Kapitel 18)

1.5 Wirtschaftliche Auswirkungen

Auswirkungen auf Banken

Je nach Risikoprofil können sich für einzelne Banken im Vergleich zu heute höhere oder tiefere Eigenmittelanforderungen ergeben. Für die kleinen und mittleren Universalbanken dürften sich insgesamt die durchschnittlichen Eigenmittelanforderungen mit dem Wechsel zu Basel II kaum ändern. Die zusätzlichen Anforderungen für operationelle Risiken werden durch leicht geringere Eigenmittelanforderungen im Schweizer Standardansatz zur Berechnung der Eigenmittelanforderungen für Kreditrisiken kompensiert (analog beim internationalen Standardansatz). Damit entstehen keine neuen eigenmittelmässigen Sonderbelastungen für die Banken. (Vgl. Abschnitt 17.1)

Keine negativen Auswirken auf Kunden und insbesondere KMU

Lange vor Basel II und unabhängig von jeglicher Regulierung haben die Banken

damit begonnen, interne Ratingsysteme im Kreditgeschäft einzusetzen. Die neuen Eigenmittelvorschriften des IRB sind somit nichts anderes als der regulatorische Nachvollzug aktueller Praxis im Bankengeschäft. In diesem Sinne hat Basel II keinen entscheidenden Einfluss auf die Kreditvergabepolitik der Banken. Dieselbe Aussage gilt umso mehr für alle Banken, welche einen Standardansatz zur Berechung der Eigenmittelanforderungen für ihre Kreditrisiken verwenden. Denn hier gibt es – ausser bei Verwendung der meist nur bei grösseren Unternehmen vorhandenen externen Ratings – keinen direkten Bezug zwischen der entsprechenden Eigenmittelanforderung und Bonitätsänderungen des Kreditnehmers. Vielmehr sind es betriebswirtschaftliche Grössen eines Unternehmens, d.h. seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, die über die entsprechenden Risikokosten des Kapitals den Preis eines Kredites bestimmen. Daran

10/65 Basel II – Umsetzung in der Schweiz: Erläuterungsbericht