Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2005/78: Basel II - Umsetzung in der Schweiz · 65 Seiten
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3.2 Aussprachen der Bankenkommission mit der Schweizerischen Bankierver-
einigung
Anfang September 2004 trafen sich auf oberster Ebene Vertreter der Bankenkommission und der Schweizerischen Bankiervereinigung zu einer Aussprache. Da die technische Diskussion in der nationalen Arbeitsgruppe festgefahren war, mussten die Leitplanken des weiteren Vorgehens in der nationalen Arbeitsgruppe neu festgelegt werden. Die Bankenkommission und die Schweizerische Bankiervereinigung einigten sich darauf, unter der neuen Regulierung neben einem schweizerischen Standardansatz auch einen internationalen Standardansatz vorzusehen (vgl. Abschnitt 6.2). Die Idee hinter dem schweizerischen Standardansatz war, bei der Umsetzung von Basel II nur das Allernötigste anzupassen bzw. zu ergänzen, um einerseits an die bewährte – in einzelnen Teilen Basel II gegenüber sogar überlegene, weil risikosensitivere – schweizerische Regulierung anzuknüpfen und dadurch anderseits auch den Umstellungsaufwand bei den Banken möglichst gering zu halten. Der internationale Standardansatz sollte sich streng an den Vorgaben der EU orientieren. Die gleichen Grundsätze sollten auch bei den neuen Risikoverteilungsvorschriften Anwendung finden. Dieser Entscheid öffnete den Weg für rasche Fortschritte bei der überaus konstruktiven technischen Diskussion in der nationalen Arbeitsgruppe.
4 Die neue Basler Eigenkapitalvereinbarung („Basel II“)
4.1 Ziele der neuen Regelung
Die neuen Eigenkapitalstandards umschreiben – in Form völkerrechtlich nicht verbindlicher Empfehlungen – die für international tätige Banken zur Berechnung der erforderlichen Eigenmittel anwendbaren Mindeststandards. Ihr Ziel ist es, durch eine vollständigere Erfassung der Risiken bei der Bestimmung der Eigenmittelanforderungen, eine Stärkung der Rolle der Bankenaufsicht sowie durch erhöhte Markttransparenz die Stabilität des internationalen Finanzsystems zu stärken. Ebenso soll durch eine internationale Harmonisierung der Eigenmittelanforderungen die Wettbewerbsgleichheit auf internationaler Ebene verbessert werden. Generell soll die Eigenmittelausstat-
tung im gesamten Finanzsystem erhalten bleiben.
Die Harmonisierung durch die Standards des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht erfolgte erstmals 1988 („Basel I“). Seitdem hat sich das Bankgeschäft stark verändert, und es wurden neue Methoden des Risikomanagements entwickelt. Der Basler Ausschuss hat dies 1998 zum Anlass genommen, an den aktuellen Gegebenheiten orientierte neue Standards zu erarbeiten.
4.2 Grundzüge und wesentliche Neuerungen
Die genannten Ziele sollen mit einem Drei-Säulen-Prinzip erreicht werden. Die erste Säule regelt die Festlegung der minimalen Eigenmittelanforderungen für verschiedene
14/65 Basel II – Umsetzung in der Schweiz: Erläuterungsbericht