Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2005/78: Basel II - Umsetzung in der Schweiz · 65 Seiten
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2 Übersicht 1
Nach sechsjährigen Verhandlungen haben Vertreter der Zentralbanken und Bankaufsichtsbehörden der Zehnergruppe (G10) am 26. Juni 2004 der vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht ausgearbeiteten neuen Eigenkapitalvereinbarung („Basel II“) zugestimmt. Die neuen Eigenkapitalstandards sollen ab 1. Januar 2007 die Eigenkapitalvereinbarung von 1988 („Basel I“) ersetzen, wobei die anspruchsvollsten internen Verfahren erst ein Jahr später angewendet werden dürfen. Basel I hat sich zwar international als Standard etabliert, war aber seit Mitte der Neunzigerjahre zunehmender Kritik ausgesetzt. Die wenig differenzierende Berechnung der Eigenmittelanforderungen für Kreditrisiken und die enge Ausrichtung auf Kredit- und Marktrisiken entsprachen nicht mehr den tatsächlichen Risiken von grossen, international tätigen Banken und den von ihnen heute verwendeten modernen Risikosteuerungsmethoden. Das bisherige System setzte zudem Verhaltensanreize, welche der Zielsetzung einer risikoadäquaten Eigenmittelausstattung international tätiger Banken zuwiderlaufen. Mit Basel II sollen diese Schwächen beseitigt werden.
Auf Grund der internationalen Ausrichtung ihres Finanzplatzes liegt eine Umsetzung von Basel II im Interesse der Schweiz. Die Umsetzung von Basel II in nationales Recht soll in Form einer differenzierten Regulierung erfolgen, die insbesondere auch den Bedürfnissen kleiner und mittlerer Banken Rechnung trägt. Auf Gesetzesstufe sind keine Anpassungen notwendig. Hingegen sollen alle wesentlichen Elemente der Umsetzung auf Verordnungsstufe durch den Bundesrat geregelt werden. Ein Entwurf der neuen Verordnungsbestimmungen sowie vier präzisierende Rundschreiben der EBK wurden in einer gemischten Arbeitsgruppe unter der Federführung der EBK ausgearbeitet. Zusätzlich wurden neue Bestimmungen zur Präzisierung der Bestimmungen des Bankengesetzes zur Gruppen- und Konglomeratsaufsicht in die
Bankenverordnung eingefügt.
Gleichzeitig mit dieser Vernehmlassung der Verordnungs- und Rundschreibentexte werden mit Hilfe von gross angelegten Erhebungen, einmal auf schweizerischer Ebene (QIS-CH) und einmal auf internationaler Ebene (QIS5), die quantitativen Auswirkungen der neuen Regulierung auf die Eigenmittelanforderungen für Schweizer Banken untersucht werden. Erst mit Hilfe dieser beiden Erhebungen können die Eigenmittelanforderungen in der neuen Regulierung sowohl international als auch natio-
1 Vgl. „Umsetzung von Basel II in der Schweiz“ in den EBK-Jahresberichten 2003 (S. 21–29) und 2005 (S. 17–23) sowie die Reden „Die Umsetzung von Basel II in der Schweiz“ bzw. „Basel II – cuisine suisse: Menüs für jeden Geschmack“ von Direktor Zuberbühler anlässlich der Medienkonferenzen vom 29. April 2004: http://www.ebk.ch/d/archiv/2004/20040429/Referat_Z_D.pdf bzw. vom 19. April 2005 http://www.ebk.ch/d/publik/refer/pdf/050419_Referat_Z_d.pdf. 12/65 Basel II – Umsetzung in der Schweiz: Erläuterungsbericht