Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2005/78: Basel II - Umsetzung in der Schweiz · 65 Seiten
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Risikotypen. Neu werden die operationellen Risiken einer separaten Betrachtung unterzogen. Darunter werden Verlustrisiken verstanden, die sich aus unzulänglichen oder fehlgeschlagenen internen Prozessen, durch Personen, Systeme oder durch externe Ereignisse ergeben. Sie waren unter Basel I implizit in den Eigenmittelanforderungen für Kreditrisiken enthalten. Da die Eigenmittelausstattung insgesamt konstant bleiben soll, führt dies zu einer Entlastung bei den Eigenmittelanforderungen für Kreditrisiken. Zur Berechnung der Eigenmittelanforderungen für Kredit-, Markt- und operationelle Risiken steht unter Basel II im Sinne einer Differenzierung je nach Banktyp eine Menü-Auswahl verschiedener Ansätze zur Verfügung. Die einfachen, standardisierten Ansätze sind in der Anwendung und Berechnung weniger aufwändig, erfordern aber als Polster für die fehlende Genauigkeit in der Regel mehr Eigenmittel. Demgegenüber müssen die komplexen, institutsspezifischen Ansätze unter strengen Zulassungsvoraussetzungen von den Aufsichtsbehörden validiert und genehmigt werden. Sie liegen näher bei den intern entwickelten Risikomanagementmethoden und benötigen bei günstigem Risikoprofil weniger Eigenmittel.
Wesentliche Neuerungen ergeben sich unter Basel II insbesondere bei der Berechnung der Eigenmittelanforderungen für Kreditrisiken:
● Die einfachere Messmethode ist der Standardansatz, bei dem die Risikogewichtungssätze für bestimmte Arten von Kreditforderungen vorgegeben werden. Die Bonitätsbeurteilung erfolgt durch die Verwendung von Ratings externer Ratingagenturen. Für die grosse Mehrzahl von Unternehmen, vor allem KMU, die über kein externes Rating verfügen, kommen jedoch weiterhin pauschale, gegenüber Basel I etwas differenziertere Sätze für die Risikogewichtung zur Anwendung (zur Situation der KMU-Finanzierung vgl. Abschnitt 6.4).
● Die anspruchsvollere Messmethode, der auf internen Ratings basierende Ansatz (IRB), beruht auf der bankinternen Einschätzung der Bonität des Schuldners. Da beim IRB, sowohl bei der einfachen (F-IRB) als auch bei der fortgeschrittenen Variante (A-IRB), die Unterteilung der Risikogewichte viel feiner ist als beim Standardansatz, ist dieser Ansatz risikogerechter.
Zur Bestimmung der Eigenmittelanforderungen für operationelle Risiken stehen den Banken drei Verfahren zur Verfügung:
● Der Basisindikatoransatz (BIA) ist sehr einfach anzuwenden. Er basiert auf der Gewichtung eines über die ganze Bank berechneten Ertragsindikators.
● Beim Standardansatz wird der gleiche Ertragsindikator wie beim Basisindikatoransatz verwendet, aber aufgeteilt auf acht verschiedene Geschäftsfelder der Bank. Die Gewichtung unterscheidet sich dabei zwischen den Geschäftsfeldern, je nach Bedeutung der operationellen Risiken in den entsprechenden Aktivitäten.
Basel II – Umsetzung in der Schweiz: Erläuterungsbericht 15/65