Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2005/78: Basel II - Umsetzung in der Schweiz · 65 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 16Fedlex · Erläuternder Bericht
● Die Verwendung eines institutsspezifischen Ansatzes (AMA) ermöglicht es den Banken, ihre Eigenmittelanforderungen für operationelle Risiken unter Einhaltung bestimmter Anforderungen nach einem individuellen Verfahren selbst zu quantifizieren.
Die Marktrisikoregulierung, unter der die Banken heute schon zwischen verschiedenen, auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Ansätzen auswählen können, wird unter Basel II im Wesentlichen unverändert übernommen.
einfacheinfach
Risiko-KategorienRisiko-Kategorien
KreditrisikenKreditrisiken MarktrisikenMarktrisiken Operationelle RisikenOperationelle Risiken
inkl. rechtliche Risikeninkl. rechtliche Risiken
exkl. Strategie-Risikenexkl. Strategie-Risiken
exkl. Reputations-Risikenexkl. Reputations-Risiken
StandardansatzStandardansatz De Minimis (Europa)De Minimis (Europa) BasisindikatoransatzBasisindikatoransatz + externe Ratings+ externe Ratings
Foundation IRBFoundation IRB StandardansatzStandardansatz StandardansatzStandardansatz
Advanced IRBAdvanced IRB Interne ModelleInterne Modelle Advanced MeasurementAdvanced Measurement VaRVaR Approaches (AMAs)Approaches (AMAs)
komplexkomplex
risiko-sensitivrisiko-sensitiv
Abbildung 1: Die unterschiedlichen Ansätze (Menü-Auswahl) in den Risikokategorien
Kredit-, Markt- und operationelle Risiken in der ersten Säule von Basel II
Dieser zwar umfangreiche, aber differenzierende Menü-Ansatz trägt den vielfältigen Bedürfnissen der Banken Rechnung. Obwohl er zwar rein optisch den Anschein einer Ausdehnung der Regulierung erweckt, ist die Auswahlmöglichkeit unter verschiedenen Ansätzen nicht mit einer Zunahme der Regulierungsdichte zu gleichzustellen. Den Banken steht es frei, unter der umfassenden Menü-Auswahl die jeweils einfachsten Ansätze zu wählen und somit die meisten Artikel und Randziffern der neuen Regulierung gar nicht beachten zu müssen.
Unter der zweiten Säule müssen die Aufsichtsinstanzen im Rahmen ihrer aufsichtsrechtlichen Prüfungen sicherstellen, dass jede Bank über die entsprechenden internen Verfahren des Risikomanagements verfügt bzw. dass diese gut funktionieren und auch die unter der ersten Säule nicht erfassten Risiken abgedeckt sind. Bereits heute kann die Bankenkommission im Bedarfsfall zusätzlich zu den Eigenmittelanforderun-
16/65 Basel II – Umsetzung in der Schweiz: Erläuterungsbericht