Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2005/78: Basel II - Umsetzung in der Schweiz · 65 Seiten
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gen unter der ersten Säule an die individuelle Risikosituation einzelner Institute angepasste Eigenmittelzuschläge verlangen.
Durch verstärkte Offenlegung und Transparenz unter der dritten Säule sollen die Marktteilnehmer einen besseren Einblick in das Risikoprofil einer Bank und die Angemessenheit der Eigenmittelausstattung erhalten. Erhöhte und vereinheitlichte Anforderungen an die Transparenz sollen die Banken durch den Markt disziplinieren.
4.3 Zeitplan für das In-Kraft-Treten
Basel II soll ab dem 1. Januar 2007 grundsätzlich in allen 13 Mitgliedstaaten des Basler Ausschusses und im EWR Geltung haben. Zahlreiche weitere Länder beabsichtigen, Basel II umzusetzen. Die fortgeschrittensten Ansätze zur Risikobemessung dürfen allerdings erst ab Anfang 2008 für die Bestimmung der Eigenmittelanforderungen eingesetzt werden. Voraussichtlich im zweiten Quartal 2006 wird der Basler Ausschusses eine Vergleichsrechnung zwischen Basel I und Basel II durchführen, um die Risikogewichtungen nochmals zu überprüfen und gegebenenfalls notwendige Anpassungen vorzunehmen.
5 Umsetzung im Ausland
Die EU-Kommission hat bereits im Juli 2004 vorläufige Richtlinienvorschläge zur Umsetzung von Basel II veröffentlicht und diese dem EU-Parlament vorgelegt. Gleichzeitig haben in den EWR-Ländern die Arbeiten zur nationalen Umsetzung begonnen.
Die EU-Kommission hat sich im Kontext des Basel II-Prozesses für die so genannte „Basel and EU Option“ entschieden, d.h. die EU-Kommission entschloss sich, die Entwicklungen von Basel II parallel mitzuvollziehen. Unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten des Basler Ausschusses legte die EU-Kommission am 14. Juli 2004 einen Vorschlag zur Änderung der Bankenrichtlinie (2000/12/EG) und der Kapitaladäquanzrichtlinie (93/6/EWG) vor, der neue Eigenmittelanforderungen für Kreditinstitute und Wertpapierfirmen enthält, die im Wesentlichen den Vorgaben von Basel II entsprechen.3 Im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens wurde der Richtlinienvorschlag an das EU-Parlament weitergeleitet. Die Berichterstatter der beiden vorberatenden Parlamentsausschüsse empfehlen grundsätzlich die Annahme des Kommissionsvorschlags.4 Es ist deshalb davon auszugehen, dass das EU- Parlament den Vorschlag in
3 Vorschlag für Richtlinien des Parlaments und des Rates zur Neufassung der Richtlinie (2000/12/EG) des Europäischen Parlaments und des Rates über die Aufnahme und Tätigkeit der Kreditinstitute und der Richtlinie (93/6/EWG) des Rates vom 15. März 1993 über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Wertpapierfirmen und Kreditinstituten (KOM(2004) 486 endg.)“ Der Text des Richtlinienvorschlags ist unter http://europa.eu.int/comm/internal_market/bank/regcapital/index_de.htm#capitalrequire in deutscher, französischer, italienischer und englischer Fassung verfügbar.
4 Federführend ist der Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON). Basel II – Umsetzung in der Schweiz: Erläuterungsbericht 17/65