Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2005/78: Basel II - Umsetzung in der Schweiz · 65 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 18Fedlex · Erläuternder Bericht

einer einzigen Lesung verabschieden wird. Der Europäische Rat wird den Richtlinienvorschlag sodann im Dezember 2005 annehmen. Die Mitgliedstaaten werden innert einer Umsetzungsfrist von 18–24 Monaten die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen haben. Innerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) dürften die neuen Eigenmittelanforderungen damit ab dem 1. Januar 200 rechtsverbindlich sein. Die Mitgliedsstaaten der EU und des EWR haben mit den Umsetzungsarbeiten bereits jetzt schon begonnen.

Basel II bietet ein ganzes Spektrum möglicher Umsetzungen: In Deutschland, um ein Extrem zu nennen, wählen viele, auch kleinere Banken nach Möglichkeit einen komplexen Ansatz.

Im Gegensatz dazu wollen die Vereinigten Staaten, um ein anderes Extrem zu nennen, nur die grössten, international tätigen amerikanischen Banken und nicht Tausende nur regional tätige Kleinbanken gemäss den neuen Regelungen nach Basel II beaufsichtigen. Von Basel II werden nur die fortgeschrittensten Ansätze (A-IRB und AMA) umgesetzt, diese jedoch für die grössten US-Banken verbindlich vorgeschrieben. Die einfachen Ansätze von Basel II werden in den USA demnach nicht in die Regulierung übernommen. Nach Aussage der amerikanischen Bankaufseher berücksichtigen US-Banken jedoch schon heute mit Basel II vergleichbare Regeln. Schliesslich sollen gemäss Aussagen der Federal Reserve Bank 93% aller amerikanischen Banken ein Viertel mehr Eigenmittel vorweisen, als dies unter Basel I verlangt würde.

Die geplante Umsetzung in der Schweiz liegt zwischen den genannten Extremen: Es wird zwar wie in der EU die gesamte Menü-Auswahl von Basel II zur Verfügung gestellt, aber die komplexen Ansätze werden nur von einer kleinen Minderheit grosser, international tätiger Institute angewendet.

6 Ziele der Umsetzung in der Schweiz

Als Mitglied des Basler Ausschusses und als Sitzland von zwei führenden global tätigen Banken kann die Schweiz bei Basel II nicht abseits stehen. Im Falle einer vollkommen eigenständigen, vom internationalen Standard abweichenden Regulierung hätten die schweizerischen Banken in anderen Ländern bei der Zulassung Probleme zu gewärtigen bzw. müssten dort die Mindeststandards von Basel II ohnehin erfüllen. Die mit hohen Kosten verbundene gleichzeitige Einhaltung von unterschiedlichen Regulierungsanforderungen in der Schweiz einerseits und im Ausland anderseits würde für die betroffenen Institute einen klaren Wettbewerbsnachteil darstellen. Die Nichtumsetzung von Basel II könnte auch auf internationaler Ebene nur schwer erklärt werden, denn Basel II stellt einen wichtigen Beitrag zur internationalen Finanzstabilität dar.

Der in Basel II gegebene Handlungs- und Interpretationsspielraum soll bei der Umsetzung ins Schweizer Recht für differenzierte Regelungen im Sinne kleiner und mittlerer Banken genutzt werden. Insbesondere beim schweizerischen Standardansatz zur

18/65 Basel II – Umsetzung in der Schweiz: Erläuterungsbericht