Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2005/78: Basel II - Umsetzung in der Schweiz · 65 Seiten
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Eigenmittelunterlegung für Kreditrisiken sollen die Anpassungen an Basel II möglichst einfach und der Umstellungsaufwand gering gehalten werden. Bewährte schweizerische Regeln werden beibehalten und die risikosensitiven Neuerungen von Basel II übernommen.
Wegweisend für die Berechnung der Eigenmittelanforderungen für Kreditrisiken sollen die im Folgenden ausgeführten fünf Zielsetzungen sein.
6.1 Einfache Umsetzung für überwiegend im Inland tätige Banken (Schweizer Standardansatz, SA-CH)
Für die vielen primär im Inland tätigen kleinen und mittleren Universalbanken soll sich die Umsetzung der Anforderungen nach Basel II für Kreditrisiken sehr stark an die bestehende Regulierung anlehnen. So kennt die geltende schweizerische Regulierung insbesondere bei den Krediten im Interbankengeschäft sowie bei den nicht gegenparteibezogenen Aktiven (Beteiligungen an Immobiliengesellschaften, Sachanlagen) differenziertere, strengere Risikogewichte als die bisherigen und neuen Basler Standards. Die schweizerischen Eigenmittelanforderungen für Hypotheken von gewerblich genutzten Liegenschaften sind im Vergleich zu Basel I im Allgemeinen tiefer, und im Unterschied zu Basel I kennt die schweizerische Regulierung für Lombardkredite spezifisch tiefere Eigenmittelanforderungen. An dieser differenzierteren Regulierung soll festgehalten werden. Die von Basel II privilegierte Behandlung bzw. Reduktion der Eigenmittelanforderungen für Retail- und Wohnbaukredite, für Kredite an Unternehmen mit gutem externem Rating sowie an KMU wird hingegen vollständig über-
nommen.
Für die kleinen und mittleren Banken sollen die Risikoverteilungsvorschriften wie bisher an die Risikogewichte der Eigenmittelunterlegung gebunden sein. Auch an den Obergrenzen für die Risikoverteilung soll festgehalten werden. Die Anpassungen im Eigenmittelausweis werden für diese Banken daher nur wenig Umstellungsaufwand nach sich ziehen.
6.2 Vergleichbarkeit für international tätige Banken (internationaler Standard-
ansatz, SA-BIZ)
Eher international ausgerichtete Schweizer Banken, die überdies inskünftig vielfach einen internationalen Rechnungslegungsstandard anwenden werden, sind in der Regel börsenkotiert und verfügen oft auch über ein externes Rating. Ebenso müssen viele Töchter von ausländischen Banken im Rahmen der Konzernrechnung nach internationalen Eigenmittelstandards an das Mutterhaus rapportieren.
Diese Institute weisen meist hohe Eigenmittelüberschüsse auf und sind deshalb nicht primär daran interessiert, regulatorische Eigenmittel einzusparen. Obwohl seitens der Bankenkommission keine Pflicht zur Berechnung der Eigenkapitalquote nach den Basler Standards („BIZ-Ratio“) besteht, berechnen die international tätigen Banken ihre Eigenmittelanforderungen nicht nur nach schweizerischem Recht, sondern ermit-
Basel II – Umsetzung in der Schweiz: Erläuterungsbericht 19/65