Vorlage

Vernehmlassung 2005/89: Revision des Gefahrgutrechts · 103 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 31Fedlex · Vorlage

Änderungen ADR 07 (exkl. Tunnelregelung) Beilage 1

Unter Klassifizierungscode "CF1" am Anfang einfügen:

"3470 FARBE, ÄTZEND, ENTZÜNDBAR (einschliesslich Farbe, Lack, Emaille, Beize, Schellack, Firnis, Politur, flüssiger Füllstoff und flüssige Lackgrundlage) oder

3470 FARBZUBEHÖRSTOFFE, ÄTZEND, ENTZÜNDBAR (einschliesslich Farbverdünnung und -lösemittel)".

Unter Klassifizierungscode "CT1" am Anfang einfügen:

"3471 HYDROGENDIFLUORIDE, LÖSUNG, N.A.G.".

Abschnitt 2.2.9

2.2.9.1.14 "61 °C" ändern in:

"60 °C".

2.2.9.2 Der zweite Spiegelstrich erhält folgenden Wortlaut:

"– ungereinigte leere Auffangbehältnisse (Auffangwannen) für Geräte wie Transformatoren, Kondensatoren und hydraulische Geräte, die Stoffe der UN-Nummer 2315, 3151, 3152 oder 3432 enthalten."

2.2.9.3 Unter Klassifizierungscode "M8" erhält die Benennung für UN 3245 folgenden Wort-

laut:

"GENETISCH VERÄNDERTE MIKROORGANISMEN oder GENETISCH VERÄN-DERTE ORGANISMEN".

Unter Klassifizierungscode "M9" erhält die Benennung für UN 3257 folgenden Wortlaut:

"ERWÄRMTER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G., bei oder über 100 °C und, bei Stoffen mit einem Flammpunkt, unter seinem Flammpunkt (einschliesslich geschmolzenes Metall, geschmolzenes Salz usw.)".

[betrifft nur die deutsche Fassung]

Kapitel 2.3 2.3.3.1.7,

2.3.3.1.8 und

2.3.6 Abb. "61 °C" ändern in:

"60 °C".