Vorlage

Vernehmlassung 2005/93: Anpassung des Mindestumwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge · 59 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 22Fedlex · Vorlage

Die dem Mindestumwandlungssatz von 6,4 Prozent unterlegten technischen Daten werden bei der nächsten Überprüfung des Mindestumwandlungssatzes auf ihre Übereinstimmung mit der Wirklichkeit geprüft. Bis zu jenem Zeitpunkt werden die neuen Tabellen publiziert sein.

1.3.3.2 Technischer Zinssatz im Jahre 2011: 3,35 Prozent / Renditeerwartung 3,85 Prozent

Grafik 5 zeigt die Entwicklung des technischen Zinssatzes bis 2011. Für die Männer gilt das ordentliche Rentenalter 65, für die Frauen wird ab 200931 ebenfalls das Alter 65 unterlegt.

Grafik 5: Vorgeschlagene Variante - Technischer Zins (TZ)

4.50

4.40

4.30

4.20

4.10

4.00

3.90

TZ Männer 3.80

TZ Frauen 3.70

TZ Mischung 3.60

3.50

3.40

3.30

3.20

3.10

3.00

2005 2006 2007 2008 2009 20102011

Der Umwandlungssatz von 6,4 Prozent per 2011 bedingt eine zukünftige jährliche Vermögensrendite von durchschnittlich 3,85 Prozent. Unter Abzug von 0,5 Prozentpunkten für die technische Rückstellung ergibt sich somit ein technischer Zinssatz von 3,35 Prozent.

1.4 Technischer Zinssatz im Besonderen

1.4.1 Überlegungen zum technischen Zinssatz

Die Erwartung zukünftiger Vermögenserträge bildet die Grundlage zur Festlegung des technischen Zinssatzes. Da es keine gesicherten Prognosen für zukünftige Kapitalrenditen gibt, muss sich der technische Zinssatz auf Erfahrungswerte und auf grundsätzliche Vorstellungen über die zukünftige Inflations- und Realzinsentwicklung stützen, deren Werthaltigkeit sich letztlich erst nach der letzten Rentenzahlung bestätigt oder eben nicht.

Das Erfordernis einer im voraus festzulegenden, langfristig erzielbaren Rendite (gültig für die Dauer eines ganzen Rentenlebens und danach desjenigen des

31 2005 gilt für Frauen für das ordentliche Rücktrittsalter 64 (vgl. Art. 62a Abs. 1 BVV 2 in der Fassung vom 18.8.2004)